Warum benötige ich eine Kfz-Versicherung?

Jeder, der ein Auto besitzt, benötigt mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Denn es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung. Verursachen Sie einen Autounfall, trägt diese Versicherung die durch den Unfall verursachten Kosten der anderen Unfallbeteiligten. Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung noch die Kaskoversicherungen, den Autoschutzbrief, die Insassenunfallversicherung, die Fahrerversicherung sowie die Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Die Kfz-Versicherung im Überblick

Die Privathaftpflichtversicherung im Überblick (Steckbrief) 

Wichtig für wen?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden gesetzlich vorgeschrieben, der ein Kraftfahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen möchte.

Die Entscheidung für eine weitergehende Absicherung wie zum Beispiel eine Kaskoversicherung ist abhängig von der Art und dem Zustand des zu versichernden Fahrzeuges sowie von Ihrem individuellen Absicherungsbedürfnis.

Wer oder was ist mitversichert?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung trägt die Kosten der anderen Unfallbeteiligten, wenn Sie den Unfall verursacht haben.

Die Kaskoversicherung übernimmt die Kosten, die durch Schäden an Ihrem Fahrzeug entstehen.

Durchschnittliche Kosten

Die Kosten variieren sehr stark – abhängig von Kriterien wie Typklasse des Fahrzeuges, Regionalklasse und Schadensfreiheitsklasse. Darüber hinaus gibt es diverse Rabatte, zum Beispiel abhängig von dem Geschlecht und dem Alter des Fahrers oder dem Alter des Fahrzeuges.

Versicherungssumme

Wählen Sie für die Kfz-Haftpflichtversicherung einen Tarif mit der höchstmöglichen Deckungssumme: aktuell 100 Mio. €.

Wie oft überprüfen?

Die Kfz-Versicherung sollten Sie jedes Jahr überprüfen. Spätestens bei einem Wechsel des Fahrzeuges muss die Versicherung angepasst werden.

Wann kann ich wechseln?

Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung ist üblicherweise der 30.11.

Angebote bei uns

Das Angebot für Kfz-Versicherungen des Deutsche Bank VersicherungsManagers umfasst zahlreiche namhafte Versicherungsunternehmen.


Die Kfz-Versicherung im Detail

In welcher Situation benötige ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Wenn Sie ein Auto besitzen und damit im öffentlichen Verkehr fahren möchten, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Sie Pflicht. Denn ohne Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Zulassung eines Kraftfahrzeuges für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

Verursachen Sie mit Ihrem Auto einen Unfall, trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schadensersatzzahlungen an die anderen Beteiligten des Unfalls. Sie übernimmt dabei die angefallenen Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Wofür schließe ich eine Kaskoversicherung ab?

Zusätzlich zu der Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie sich über eine Kaskoversicherung absichern. Welche Form der Absicherung für Sie sinnvoll ist, hängt maßgeblich von dem Alter und dem Wert Ihres Fahrzeuges ab sowie von Ihrem individuellen Absicherungsbedürfnis. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist freiwillig.

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, Elementarereignisse wie Sturm, Hagel und Überschwemmungen sowie durch Haarwild ab. Auch Glasschäden, die zum Beispiel durch einen Steinschlag verursacht werden, sind versichert.

Die Vollkaskoversicherung kommt zusätzlich zu den oben aufgeführten Teilkaskoschäden noch für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie für Schäden durch Vandalismus auf. Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist in der Regel dann sinnvoll, wenn Sie einen Neuwagen oder ein neuwertiges Auto fahren.

Ist der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sinnvoll?

Stellen Sie sich vor, Sie sind involviert in einen Unfall, bei dem die Schuldfrage nicht eindeutig ist. Es kommt zum Streit über Abrechnungen und Leistungskürzungen mit dem Versicherer oder über Schadensersatzforderungen eines Unfallopfers.

In einem solchen Fall übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsanwalt, der Sie im Umgang mit dem Unfallgegner, der Polizei und der Versicherung unterstützt. Auch ggf. anfallende Gerichtskosten werden getragen.


Um welche Zusatzleistungen kann ich meine Kfz-Versicherung erweitern?

Grobe Fahrlässigkeit

Die Kaskoversicherung zahlt grundsätzlich bei grober Fahrlässigkeit nicht. Stellen Sie sich beispielsweise vor, Sie übersehen eine rote Ampel und verursachen dadurch einen Unfall. Mit einem entsprechenden Tarif können Sie sich dagegen absichern. Ausnahme: Sie fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Neuwerterstattung

Wird Ihr Kraftfahrzeug zerstört oder gestohlen, ersetzt die Vollkaskoversicherung üblicherweise den Zeitwert Ihres Fahrzeugs. Bei einem Neuwagen erhalten Sie von den meisten Versicherungen in einem definierten Zeitraum den Neuwert. Achtung: Dieser Zeitraum variiert je nach Versicherungstarif. Häufig sind es 6 Monate, bei einigen Versicherungen auch 12 Monate. Es gibt aber auch Tarife, bei denen Sie den Neuwert sogar innerhalb der ersten 3 Jahre erhalten.

Mallorca-Police

Der Kfz-Versicherungsschutz im Ausland umfasst häufig niedrigere Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung als bei uns in Deutschland. Wenn Sie also beispielsweise im Urlaub im Ausland einen Mietwagen buchen, können Sie sich über Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe absichern. Diese Tarife umfassen in der Regel das europäische Ausland. Eine Erweiterung ist aber grundsätzlich möglich.

Einschluss Marderbisse/Tierbisse

Es ist sinnvoll, sich gegen Schäden durch Marderbisse beziehungsweise Tierbisse abzusichern. Auch Folgeschäden sollten mit eingeschlossen sein. Beispielsweise könnte durch einen zerbissenen Schlauch im Motorraum ein Schaden am Motor auftreten, der auf den ersten Blick nicht erkennbar ist.

Erweiterte Wildschäden/ Zusammenstoß „mit allen Tieren“

Es gibt Teilkaskoversicherungen, die nur die Kosten übernehmen, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstehen (Rotwild, Damwild, Rehwild, Schwarzwild, Feldhase, Wildkaninchen, Fuchs, Marderarten). Viele Versicherer bieten aber die Möglichkeit der Absicherung gegen Schäden durch Zusammenstoß „mit allen Tieren“ an. Ist im Tarif der Zusatz „erweiterter Wildschaden“ formuliert, sichert die Versicherung Schäden durch bestimmte Tiere ab, die explizit aufgeführt sind, wie zum Beispiel Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen.

Rabattschutz

Mit einem sogenannten Rabattschutz behalten Sie trotz selbst verursachtem Schaden Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse, das heißt, Sie werden nicht zurückgestuft. Diese Regelung umfasst üblicherweise einen Schaden pro Jahr. Achtung: Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter können Sie diesen Rabattschutz unter Umständen nicht mitnehmen.

Rabattretter

Der Rabattretter schützt Sie vor einer Erhöhung des Beitrages, falls Sie durch einen Schaden die Schadenfreiheitsklasse 25 oder höher erreichen. Sie werden zwar in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, es findet jedoch keine Beitragserhöhung statt.


Wann ist ein Autoschutzbrief sinnvoll?

Mit einem Autoschutzbrief werden Ihnen Abschlepp- und Bergungskosten nach einer Panne oder einem Unfall erstattet. Auch Kosten für notwendige Übernachtungen und einen Mietwagen werden getragen.

Die Absicherung über einen Autoschutzbrief ist dann sinnvoll, wenn Sie häufig mit dem Auto im Ausland unterwegs sind oder bereits ein älteres Auto fahren, das anfälliger für eine Panne ist.

Sind Sie Mitglied in einem Automobilclub, sind Sie in der Regel über Ihre Mitgliedschaft bereits abgesichert. Fahren Sie ein Neufahrzeug, haben Sie wahrscheinlich eine Mobilitätsgarantie durch den Hersteller.

Was steckt hinter einer Insassenunfallversicherung?

Die Insassenunfallversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die einen einmaligen Kapitalbetrag zahlt, falls Sie oder Ihre Mitfahrer durch einen Unfall mit einem Kraftfahrzeug invalide werden.

Was bringt mir eine Fahrerschutzversicherung?

Verursachen Sie einen Autounfall und werden durch die Verletzung invalide, zahlt die Fahrerschutzversicherung Ihnen einen einmaligen Kapitalbetrag. Diese Absicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie keine private Unfallversicherung haben.

In welcher Höhe sollte ich die Kfz-Versicherung abschließen?

Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Mindestdeckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung vor: 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1 Mio. € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden.

Von den Versicherungen werden allerdings Tarife mit deutlich höheren Deckungssummen angeboten: 50–100 Mio. € für Sachschäden und 8, 10 oder 12 Mio. € für Personenschäden.

Tipp: Höchstmögliche Deckungssumme

Lassen Sie sich nicht von einem vermeintlich günstigen Angebot einer Kfz-Versicherung verleiten, das auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen basiert. Denn bei einem Verkehrsunfall entstehen schnell Schäden in Millionenhöhe. Denken Sie zum Beispiel an einen Unfall mit mehreren Fahrzeugen. Deshalb sollten Sie sich für den Tarif mit der höchstmöglichen Deckungssumme entscheiden. Diese liegt aktuell bei 100 Mio. €.

Welche Faktoren wirken sich auf den Preis einer Kfz-Versicherung aus?

Die Kosten der unterschiedlichen Tarife der Kfz-Versicherung variieren sehr stark.
Ganz grundsätzlich ist der Preis natürlich davon abhängig, ob Sie sich (nur) für eine Kfz-Haftpflichtversicherung entscheiden oder ob Sie zusätzlich eine Kaskoversicherung wählen.

Darüber hinaus beeinflussen verschiedene Faktoren den Preis, wie zum Beispiel:

  • die Typklasse des Fahrzeuges: Gehört Ihr Auto zu einer Typklasse, bei der es statistisch gesehen häufiger zu Schäden kommt, wird es entsprechend teurer eingestuft
  • die Regionalklasse: Leben Sie in einer Region, in der es häufiger zu Diebstählen oder Unfällen kommt, wirkt sich das auf den Beitrag aus
  • die Schadenfreiheitsklasse: Fahren Sie lange unfallfrei, erreichen Sie eine höhere Schadenfreiheitsklasse und zahlen dadurch einen niedrigeren Beitrag

Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Rabatten, die abhängig von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihrem Fahrverhalten sind. Das heißt, Sie müssen genau prüfen, welche Kriterien auf Sie zutreffen, um das Angebot mit dem für Sie passenden Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln. Hier wollen wir nur einige Kriterien nennen, die sich auf die Tarife auswirken:

  • Handelt es sich bei Ihrem Auto um ein Neufahrzeug oder ist es eher ein älteres Modell?
  • Sind Sie mit einer Werkstattbindung einverstanden oder möchten Sie lieber frei wählen beziehungsweise sind Sie durch ein Neufahrzeug an die Werkstatt des Herstellers gebunden?
  • Parken Sie Ihr Auto nachts auf der Straße oder in Ihrer Garage?
  • Sind Sie viel mit dem Auto unterwegs oder fahren Sie eher wenige Kilometer im Jahr?
  • Nutzen ausschließlich Sie das Fahrzeug oder wird es auch von Ihrer 18-jährigen Tochter gefahren?
  • ...

Tipps zum Schadenfreiheitsrabatt

Nehmen Sie aufgrund eines entstandenen Schadens Ihre Versicherung in Anspruch, kann sich das auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt auswirken, das heißt, Ihr Versicherungsbeitrag steigt. Deshalb kann es für Sie günstiger sein, kleinere Schäden selbst zu zahlen.

Bei den Kaskoversicherungen gibt es den Schadenfreiheitsrabatt nur für die Vollkaskoversicherung. Wenn Sie schon lange unfallfrei fahren, kann es also sein, dass die Vollkaskoversicherung für Sie günstiger ist als die Teilkaskoversicherung. Um das für Sie beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen, sollten Sie also unbedingt die Tarife vergleichen.

Ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung mit Selbstbehalt sinnvoll?

Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes ist sowohl für die Teil- als auch für die Vollkaskoversicherung möglich. In beiden Fällen empfiehlt es sich, einen Selbstbehalt zu vereinbaren, da dieser den Versicherungsbeitrag deutlich reduziert. Den für Sie passenden Selbstbehalt sollten Sie individuell kalkulieren. Als Orientierungsgröße können Sie bei der Teilkaskoversicherung von einem Selbstbehalt in Höhe von 150 € und bei der Vollkaskoversicherung in Höhe von 300 € ausgehen.

Aber denken Sie auch daran: Mit einem Selbstbehalt müssen Sie kleinere Schäden in der Höhe des Selbstbehaltes selbst zahlen.

In welchen Fällen tritt meine Kfz-Versicherung nicht ein?

Von Versicherern wird meistens die Zahlung ausgeschlossen, falls der Fahrer, der den Unfall verursacht hat,

  • ohne Führerschein gefahren ist,
  • unter Alkohol oder Drogeneinfluss stand oder
  • Fahrerflucht begangen hat.

Darüber hinaus ist das Fehlen einer Betriebserlaubnis für das Auto Grund für einen Ausschluss.

In diesen Fällen würde die Versicherung den Fahrer in Regress nehmen, das heißt sich das Geld vom Fahrer zurückholen (begrenzt auf 5.000 € je Verstoß).


Checkliste: Wie verhalte ich mich bei einem Unfall?

  • Sichern Sie die Unfallstelle (Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck mit 50 bis 150 Schritten Abstand)
  • Sind Personen zu Schaden gekommen, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie den Notarzt (Euronotruf 112)
  • Bei einem Unfall mit Verletzten, mehreren Verkehrsteilnehmern oder unklarer Schuldfrage sollten Sie die Polizei rufen
  • Handelt es sich eher um einen Bagatellschaden, geben Ihnen nachfolgende Punkte Orientierung:
    • Notieren Sie sich die Kennzeichen der Fahrzeuge der Zeugen, die den Unfall gesehen, haben aber weiterfahren
    • Danach notieren Sie sich die Kontaktdaten der Zeugen, die freiwillig angehalten haben
    • Fotografieren Sie den Unfallplatz und die beteiligten Fahrzeuge so detailliert wie möglich
    • Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallbogen aus. Es handelt sich hierbei um einen einheitlichen Standard der Versicherungsbranche. Es ist hilfreich, solch einen Bogen immer im Auto zu haben
    • Tauschen Sie Namen und Adressen mit den Unfallbeteiligten aus. Notieren Sie dabei möglichst auch die Nummer von Personalausweis oder Pass sowie die Versicherung einschließlich Versicherungsnummer
    • Melden Sie in jedem Fall der Versicherung den Schaden. Auch wenn noch nicht klar ist, ob Sie die Versicherung in Anspruch nehmen

Tipps für die Schadensregulierung

  • Ist die Konstellation des Unfalls unklar, sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen
  • Lassen Sie ein unabhängiges Gutachten erstellen. Ein reiner Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt wird unter Umständen von der Versicherung nicht anerkannt. Auch bei Gericht reicht ein Kostenvoranschlag als Beweismittel nicht aus
  • Führen Sie alle Verhandlungen schriftlich

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