Die einen fahren mit dem Fahrrad an den See oder ins Schwimmbad, powern sich nach der Arbeit aus oder machen am Wochenende Ausflüge. Andere fahren mit dem Fahrrad zur Arbeit, um vollen öffentlichen Verkehrsmitteln aus dem Weg zu gehen. Einige genießen auch die Vorzüge des E-Bikes oder Pedelecs und machen damit Touren, die für sie vorher nicht denkbar gewesen wären. Ihr persönlicher Absicherungsbedarf ist vor allem davon abhängig, welchen Wert Ihr Fahrrad hat, wie häufig Sie mit dem Rad unterwegs sind und wo.
Verfügt ein Fahrrad über einen Elektromotor, sprechen wir in der Regel von einem E-Bike. Allerdings gibt es 3 Varianten an Fahrrädern mit Elektromotor. Da wir im Rahmen des Artikels auf die unterschiedlichen Anforderungen für die Absicherung eingehen, starten wir mit einem Exkurs zur Unterscheidung der Begrifflichkeiten:
Das Pedelec ist ein Fahrrad mit Elektromotor, das den Fahrer bis maximal 250 Watt unterstützt, wenn er selbst die Pedale tritt. Die Unterstützung erfolgt nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller unterwegs sein möchte, muss selbst treten. Das Pedelec wird rechtlich behandelt wie ein Fahrrad, d. h., man benötigt kein Versicherungskennzeichen. Der Begriff Pedelec ist eine Abkürzung, die sich aus dem englischen Begriff „pedal electric cycle“ ableitet.
S-Pedelecs funktionieren wie Pedelecs. Die Unterstützung durch den Elektromotor findet aber bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h statt. Sie gehören nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern. Für S-Pedelecs benötigt man ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis. Man muss mindestens 16 Jahre alt sein und einen Führerschein der Klasse AM haben sowie einen Helm tragen.
Mit einem E-Bike kann man mithilfe des Elektroantriebs bis zu 25 km/h fahren, ohne dabei selbst in die Pedale treten zu müssen. Schneller kann man nur unterwegs sein, wenn man selbst in die Pedale tritt. Gemäß Straßenverkehrsordnung spricht man von einem einsitzigen zweirädrigen Kleinkraftrad mit elektrischem Antrieb. Man benötigt ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis sowie einen Mofaführerschein (oder man muss vor dem 1. April 1965 geboren sein). Bei einer Motorleistung bis zu 20 km/h ist kein Helm erforderlich, beträgt die Motorleistung bis zu 25 km/h, muss man einen Helm tragen.
Wie Sie Ihr Zweirad nennen, ist ja eigentlich egal. Wichtig ist nur, dass Sie die für Sie und Ihr Rad passende Versicherung haben. Und noch wichtiger, dass Sie Spaß mit Ihrem Bike haben.
Wird Ihr Fahrrad aus der Wohnung oder einer abschließbaren Garage gestohlen, sind Sie über Ihre Hausratversicherung abgesichert. Stellen Sie Ihr Fahrrad häufig auf der Straße beziehungsweise im öffentlichen Bereich ab, ist eventuell eine zusätzliche Absicherung für Ihr Fahrrad bei Ihrer Hausratversicherung sinnvoll. Hier lohnt sich der Blick in die Tarifbedingungen Ihrer aktuellen Absicherung.
Haben Sie Ihr Fahrrad zu Hause abgestellt, ist es über Ihre Hausratversicherung auch gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus in Folge von Einbruchdiebstahl abgesichert.
Mit einer Fahrradversicherung können Sie Ihr Rad zusätzlich gegen Schäden durch Verschleiß, durch einen Unfall oder durch Vandalismus an einem öffentlichen Ort versichern. Die Versicherung übernimmt dann die Reparaturkosten. Das gilt auch für Konstruktions- oder Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung.
Haben Sie mit dem Fahrrad einen Totalschaden oder wird Ihr Rad gestohlen (auch im öffentlichen Bereich), erstattet die Fahrradversicherung Ihnen den Neuwert.
Für Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes bietet die Fahrradversicherung einen Elektronikschutz, der zum Beispiel für Schäden am Akku oder an der Elektronik aufkommt.
Darüber hinaus beinhaltet die Fahrradversicherung eine mobile Pannenhilfe, die Ihnen ein Fahrrad für die Weiterfahrt leiht und die Kosten für die Reparatur übernimmt. Einige Versicherungen übernehmen sogar die Kosten für eine gegebenenfalls erforderliche Übernachtung oder die Weiterfahrt zum Zielort.
Bei vielen Versicherungen gibt es eine Obergrenze für die Entschädigung. Haben Sie ein hochwertiges Fahrrad, sollten Sie deshalb die Versicherungsleistung überprüfen, um nicht unterversichert zu sein.
Achten Sie weiterhin darauf, ob Ihre Versicherung den Neuwert oder den Zeitwert ersetzt. Eine Hausratversicherung mit Fahrraddiebstahlschutz sowie eine Fahrradversicherung erstatten üblicherweise den Neuwert Ihres Fahrrads. Grundsätzlich sollte man eher eine Versicherung wählen, die den Neuwert ersetzt.
Reparaturkosten, die durch Vandalismus an einem öffentlichen Ort, durch Verschleiß oder durch einen Unfall entstehen, werden in voller Höhe übernommen, allerdings nur von der Fahrradversicherung. Deshalb ist diese insbesondere für Besitzer von Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes empfehlenswert. Diese sind zum einen anfälliger für Reparaturen, zum anderen können die Kosten für eine Reparatur auch höher ausfallen.
Sie sind dann für Schäden an Ihrem Fahrrad weitestgehend über Ihre Hausratversicherung abgesichert,
Sollten Sie für Ihre tägliche Mobilität auf das Fahrrad angewiesen sein und deshalb einen vollumfänglichen Versicherungsschutz wünschen, empfehlen wir Ihnen eine Fahrradversicherung.
Ein S-Pedelec ist in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgesichert.
Eine Fahrradversicherung ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn Ihr Fahrrad Ihre Mobilität sicherstellt, zum Beispiel für die tägliche Fahrt zur Arbeit.
Gerade, wenn Sie jeden Tag auf das Fahrrad angewiesen sind, sind der „Pick-up-Service“, der Ihr Fahrrad zur Reparatur abholt, sowie die Bereitstellung eines Leihfahrrads enorm hilfreich.
Auch die Übernahme der Kosten für Reparaturen, die durch Verschleiß entstehen, spielt eine wichtige Rolle, wenn Sie „Vielfahrer“ sind.
Grundsätzlich sind Sie mit Ihrem Fahrrad, wenn Sie zum Beispiel im Straßenverkehr einen Unfall verursachen, über Ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert. Als Inhaber eines Pedelecs sollten Sie jedoch in den Versicherungsbedingungen Ihrer Privathaftpflichtversicherung prüfen, ob diese auch ausdrücklich die Haftung für Pedelecs übernimmt.
Haben Sie entweder ein S-Pedelec mit einer automatischen Abschaltung der elektrischen Unterstützung erst ab 45 km/h oder ein E-Bike, das ganz ohne eigenes Treten der Pedale fährt, benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine Kaskoversicherung kann darüber hinaus sinnvoll sein.
Wenn Sie viel mit dem Fahrrad unterwegs sind oder einfach Ihre Freizeit sportlich aktiv gestalten, ist eine private Unfallversicherung sinnvoll für Sie.
Die private Unfallversicherung zahlt Ihnen bei Eintreten des Versicherungsfalls unter anderem einen einmaligen Geldbetrag, wenn Sie zum Beispiel aufgrund eines Unfalls das Haus oder Ihre Wohnung umbauen müssen.
Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn eine „dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit besteht“. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
In welchem Umfang eine private Unfallversicherung für Sie persönlich sinnvoll ist, ermitteln gerne die Berater der Deutschen Bank mit Ihnen.
Dann melden Sie sich wie gewohnt über Ihr OnlineBanking an und schalten sich über „Versicherungen hinzufügen“ frei.
Registrieren Sie sich ganz einfach direkt beim Deutsche Bank VersicherungsManager. Wir freuen uns auf Sie.
Stellen Sie sich vor, Ihr Rotweinglas fällt um – auf die neue, helle Couch Ihrer Freunde. Oder Sie sind am Samstagmorgen mit dem Fahrrad unterwegs zum Bäcker. Plötzlich läuft unerwartet ein Fußgänger auf Ihre Fahrbahn. Dem Fußgänger können Sie gerade noch ausweichen. Bei Ihrem Ausweichmanöver schrammen Sie jedoch ein parkendes Auto …
Stellen Sie sich vor, Ihre Wohnungseinrichtung wird zerstört, zum Beispiel durch einen Brand oder einen Wasserschaden. Überschlagen Sie einfach einmal im Kopf den Neuwert Ihres Hab und Guts. Und überlegen Sie, wie viel Geld Sie auf der anderen Seite angespart haben. Reicht Ihr Guthaben aus, um im Fall der Fälle die Wiederbeschaffung abzudecken?