Die nächste Reise entspannt genießen

Träumen Sie auch von Ihrer nächsten Reise? Endlich mal wieder raus, Spaß haben, entspannen! Vielleicht haben Sie sogar schon konkrete Pläne, wohin Sie reisen möchten. Eine Reise als Single, bei der Sport an erster Stelle steht? Oder der Familienurlaub ans Meer mit rekordverdächtigen Plänen für die größte Sandburg? Vielleicht auch die lang ersehnte Fernreise mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, auf die Sie sich schon seit Monaten vorbereiten?

Gebucht ist die Reise schon. Der Reiseführer studiert und die Packliste geschrieben. Haben Sie auch an die notwendigen Versicherungen gedacht?

Es gibt einige Versicherungsarten, deren Versicherungsschutz auch im Ausland gilt, wie zum Beispiel die Privathaftpflichtversicherung. Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt; es gibt Ausnahmen, wie beispielsweise Schäden in einer gemieteten Ferienwohnung.

Bei anderen Versicherungen kommt es darauf an, wohin Sie reisen. Die gesetzliche Krankenkasse zum Beispiel kommt nicht uneingeschränkt für Behandlungskosten außerhalb der EU auf.

Auch die Dauer Ihrer Reise spielt für einige Versicherungen eine wichtige Rolle. Es macht oftmals einen Unterschied, ob Sie eine 2- bis 3-wöchige Urlaubsreise unternehmen oder einen Auslandsaufenthalt planen, der mehrere Monate dauert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der Leistungsumfang bei verschiedenen Versicherungsanbietern zum Teil deutlich unterscheidet.

Über welche Versicherungen sollte ich nachdenken, wenn ich eine Reise plane?

Reiserücktrittsversicherung

Werden Sie oder eine mitversicherte Person, zum Beispiel Ihr Ehepartner beziehungsweise Ihre Ehepartnerin, vor Beginn der Reise krank und Sie können die Reise nicht antreten, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornogebühren. Eine Pandemie (zum Beispiel Corona) ist in der Regel kein Reiserücktrittsgrund, hierfür kann man als zusätzliche Klausel das sogenannte Coronaschutzpaket abschließen. Mehr...

Reiseabbruchversicherung

Müssen Sie Ihre Reise abbrechen, weil Sie oder ein mitversichertes Familienmitglied krank werden und Sie den Urlaub nicht fortsetzen können, ersetzt die Reiseabbruchversicherung die Reisekosten. Auch hier gilt: Pandemiebedingte Erkrankungen müssen explizit mitversichert sein. Mehr...

Reisekrankenversicherung

Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden müssen, weil Sie beim Skifahren stürzen oder während eines Aufenthaltes in den Tropen hohes Fieber bekommen, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die medizinisch notwendigen Behandlungskosten. Auch hier müssen pandemiebedingte Erkrankungen explizit mitversichert sein. Mehr...

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung zahlt bei Diebstahl oder Raub und Schäden durch Feuer, Überschwemmung oder Sturm. Auch wenn das Gepäck bei einem Unfall oder während der Reise beschädigt wird, ist das ein Fall für die Versicherung. Mehr...

Hausratversicherung

Einige Tarife von Hausratversicherungen umfassen die sogenannte Außenversicherung, die zum Beispiel für Schäden durch einen Einbruchdiebstahl in eine Ferienwohnung beziehungsweise ein Ferienhaus oder ein Hotelzimmer aufkommt. Mehr..

Privathaftpflichtversicherung

Für Schäden, die Sie schuldhaft verursachen, kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung in der Regel auch im Urlaub auf. Allerdings gibt es hier Besonderheiten. Mehr...


Was passiert, falls ich wegen einer Krankheit eine geplante Reise nicht antreten kann?

Mit einer Reiserücktrittsversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie für den Fall ab, dass Sie krankheitsbedingt eine Reise nicht antreten können. Es muss sich allerdings hierbei um eine Erkrankung oder eine Verschlechterung einer Vorerkrankung handeln, die nicht vorhersehbar war: wenn Sie sich zum Beispiel beim Sport das Bein gebrochen haben oder Ihr Kind einen Infekt aus dem Kindergarten mit nach Hause gebracht hat, der die ganze Familie lahmlegt.

Die Versicherung übernimmt dann sowohl die Kosten, falls Sie die Reise komplett stornieren müssen, als auch die Aufwände für einen verspäteten Start des Urlaubs.

Es gibt auch Versicherer, die Tarife für eine Reiserücktrittsversicherung in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung anbieten. Haben Sie also die Reise schon angetreten und erkranken dann so sehr, dass Sie die Reise abbrechen müssen, erstattet Ihnen die sogenannte Reiseabbruchversicherung die in der Regel bereits für die Reise bezahlten Kosten.

Tipp für Studenten:

Sie sind nicht ganz sicher, ob Sie die nächste Klausur im ersten Anlauf schaffen, und die Nachprüfung würde im Zeitraum Ihrer geplanten Reise liegen? Es gibt Reiserücktrittsversicherungen, die diesen Fall absichern. Einige Versicherer bieten Tarife an, die dann die Stornokosten übernehmen, falls Sie zur Wahrnehmung der Nachprüfung die Reise canceln müssen.

Schieben Sie den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nicht zu lange vor sich her. Bei den meisten Versicherungen muss man eine Frist vor Beginn der Reise einhalten, die in der Regel 30 Tage beträgt.

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine einzelne Reise abzusichern oder einen Jahresvertrag abzuschließen. Der Jahresvertrag ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie regelmäßig mehrmals im Jahr verreisen.


Wie kann ich mich für den „Corona-Fall“ absichern?

Erkranken Sie selbst oder eine mitversicherte Person vor einer geplanten Urlaubsreise an Corona und können Sie deshalb die Reise nicht antreten, kommt in der Regel die Reiserücktrittsversicherung für die Stornierungskosten auf. Wichtig: Prüfen Sie, ob Ihre Reiserücktrittsversicherung Pandemieerkrankungen ausschließt, denn dann würde sie nicht für die Kosten aufkommen. Dies gilt gleichermaßen für die Reiseabbruchversicherung und die Reisekrankenversicherung.

Anders verhält es sich, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Ihre Reisedestination ausgesprochen hat. In diesem Fall übernimmt in der Regel weder die klassische Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung die Kosten für eine gegebenenfalls erforderliche Stornierung, noch kommt die Reisekrankenversicherung für etwaige Kosten auf. Stellen Sie sich vor, Sie erkranken während der Reise an Covid-19 oder Sie müssen sich in Quarantäne begeben. Dann blieben Sie auf den damit verbundenen Kosten sitzen.

Allerdings gibt es einige Versicherungen, die einen Covid-19-Zusatztarif anbieten. Dieser übernimmt die Kosten, falls Sie oder eine mitversicherte Person an Corona erkranken oder eine Quarantänemaßnahme für Sie angeordnet wird. Hierzu gehören zum Beispiel Umbuchungskosten oder zusätzliche Übernachtungskosten.

Wichtig:

Allein die Verhängung einer Reisewarnung für ein Land oder die Angst vor einer möglichen Coronainfektion sind noch keine Gründe für die Kostenübernahme durch eine Versicherung. Allerdings haben Sie bei einer Pauschalreise das Recht auf eine kostenfreie Stornierung (Grundlage hierfür bilden entsprechende BGH-Urteile). Bei der Buchung von Individualreisen sollten Sie auf eine angemessene Stornoregelung, gerade mit Blick auf Corona, und die konkreten Klauseln der Versicherung achten.


Meine Krankenversicherung schützt mich doch auch im Urlaub, oder?

In welchem Umfang Sie über Ihre bestehende Krankenversicherung abgesichert sind, hängt davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind und wohin die Reise geht.

Über die gesetzliche Krankenversicherung sind Sie im europäischen Ausland versichert und in verschiedenen anderen Ländern, wie zum Beispiel Marokko oder der Türkei, mit denen ein Sozialabkommen besteht.

Tipp:

Auf der Website der DVKA finden Sie eine Liste der Länder, in denen der Versicherungsschutz über Ihre gesetzliche Krankenversicherung greift: mehr

Beachten Sie bitte, dass von der gesetzlichen Krankenversicherung die Behandlungskosten nur in der gleichen Höhe wie in Deutschland übernommen werden. Setzt der Arzt im Urlaubsland also einen höheren Kostensatz an, müssen Sie die Differenz selbst zahlen.

Tipp:

Bekommen Sie aufgrund Ihres Alters oder wegen einer chronischen Erkrankung keine private Auslandsreisekrankenversicherung, kommt Ihre gesetzliche Krankenversicherung für anfallende Behandlungskosten auf. Wichtig hierfür ist jedoch, dass Sie diesen Umstand nachweisen können und sich hierzu vor der Reise mit Ihrer Krankenversicherung abstimmen. Auch darf die Reise eine bestimmte Dauer nicht überschreiten.

Achtung:

Kosten für einen Krankenrücktransport werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Erkranken Sie zum Beispiel an Malaria und ist ein Rücktransport zur weiteren Behandlung angezeigt, müssen Sie die Kosten selbst tragen, falls Sie keine Auslandsreisekrankenversicherung haben.

Sind Sie privat krankenversichert, prüfen Sie anhand Ihrer Versicherungsbedingungen, in welchem Umfang Sie im Ausland abgesichert sind. Häufig werden zwar die Behandlungskosten übernommen, aber für den Krankenrücktransport kommt die Versicherung nicht auf. In diesem Fall ist eine Auslandsreisekrankenversicherung zu empfehlen.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und für den Rücktransport nach Deutschland. Stirbt eine versicherte Person, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten für die Bestattung oder die Überführung nach Deutschland.

Achten Sie bei der Tarifauswahl darauf, dass beim Rücktransport auch die Kosten für eine Begleitperson abgedeckt sind.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung können Sie entweder für eine einzelne Reise abschließen oder Sie wählen eine Jahrespolice. Welche Art der Police für Sie sinnvoll ist, hängt davon ab, wie häufig Sie verreisen.

Wichtig:

Eine Auslandsreisekrankenversicherung gilt in der Regel nur für eine zeitlich befristete Reise, meist max. sechs bis zehn Wochen.

Haben Sie vor, eine längere Zeit im Ausland zu verbringen, müssen Sie sich nach einer speziellen Auslandsreisekrankenversicherung erkundigen. Abhängig von dem Reiseziel, der Dauer Ihres Aufenthaltes und auch Ihrem Alter fallen die Tarife unterschiedlich hoch aus.

Tipp für Studenten:

Falls Sie zum Beispiel ein Auslandssemester absolvieren möchten, bieten einige Versicherungen besondere Tarife an.


Kann ich mich gegen den Diebstahl meines Gepäcks absichern?

Wollen Sie sich gegen Diebstahl Ihres Reisegepäcks absichern, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: die Hausratversicherung und die Reisegepäckversicherung.

Umfasst der Tarif Ihrer Hausratversicherung die sogenannte „Außenversicherung“, sind Sie bei einem Einbruchsdiebstahl abgesichert. Wird beispielsweise in Ihre Ferienwohnung eingebrochen und Ihr Gepäck gestohlen, zahlt die Hausratversicherung. Oder stellen Sie sich vor, Sie werden beim Bummel durch die Altstadt überfallen und beraubt. Auch dann greift die Hausratversicherung.

Wichtig:

Melden Sie den Diebstahl unbedingt der örtlichen Polizei.

Tipp:

Prüfen Sie, welche Bedingungen für die Kostenübernahme bei einem Diebstahl aus dem Auto formuliert sind. Denn häufig ist der Versicherungsschutz abhängig davon, wo genau Sie Ihr Auto parken.

Planen Sie eine Schiffsreise oder wollen Sie mit dem Zug anreisen? Der Schutz der Hausratversicherung kann je nach Versicherer sehr unterschiedlich ausfallen, wenn sich der Hausrat nicht in einem festen Gebäude befindet. Werfen Sie deshalb vorab einen Blick in die Versicherungsbedingungen.

In unserem Ratgeber finden Sie weitere Informationen zur Hausratversicherung und Tipps, wie Sie die für sich passende Hausratversicherung finden.

Alternativ zur Hausratversicherung können Sie Ihr Reisegepäck auch über eine Reisegepäckversicherung absichern. Diese greift beispielsweise auch, wenn Ihr Gepäck bei einem Feuer oder einer Überschwemmung beschädigt wird.

Wichtig:

Achten Sie bei der Auswahl der Versicherung darauf, ob sie den „Zeitwert“ oder den „Neuwert“ der Gegenstände ersetzt. Im Fall der Schadensabwicklung ist es gut, wenn Sie Quittungen vorlegen können, um den Anschaffungspreis der Gegenstände zu belegen.

Achtung:

Für den Verlust von Bargeld oder Kreditkarten kommen die Reisegepäckversicherungen in der Regel nicht auf.


Ist meine Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland gültig?

Ihre Privathaftpflichtversicherung kommt grundsätzlich auch für Schäden auf, die Sie schuldhaft im Ausland verursachen. Allerdings gibt es Besonderheiten, auf die Sie achten sollten.

Schäden in einem gemieteten Ferienhaus: Es gibt Versicherer, die nicht für Schäden an beweglichen Gegenständen einer gemieteten Immobilie aufkommen. Wenn Sie für Ihren nächsten Urlaub also ein Ferienhaus gemietet haben, sollten Sie den Tarif Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung dahingehend überprüfen.

Längere Zeit im Ausland: Sie planen, zum Beispiel aus beruflichen Gründen, einen längeren Auslandsaufenthalt? Bei den meisten Versicherungen sind Reisen außerhalb der EU nur bis zu einem Jahr mitversichert. Haben Sie also vor, für eine längere Zeit im Ausland zu sein, prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Privathaftpflichtversicherung.

In unserem Ratgeber finden Sie weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung und Tipps, wie Sie die für sich passende Haftpflichtversicherung finden.

Sie sehen, es gibt viele Möglichkeiten, Ihre Reise abzusichern. Überprüfen Sie deshalb im Rahmen Ihrer Reisevorbereitungen Ihren Versicherungsschutz. Unser Beratungsteam steht Ihnen gern zur Seite.


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