Wie wirkt sich eine freiberufliche Tätigkeit auf meine private Absicherung aus?

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich beruflich selbstständig zu machen, wird Ihnen viel durch den Kopf gehen. Wird Ihre Geschäftsidee die Kunden begeistern? Können Sie die Ziele, die Sie sich gesteckt haben, erreichen? Sicher freuen Sie sich darauf, Ihren Traum zu verwirklichen und selbstbestimmt zu arbeiten. Aber auch Gedanken zu den potenziellen Risiken, die mit diesem Schritt verbunden sind, werden sich wahrscheinlich einschleichen. Wir wollen Ihnen mit diesem Artikel erläutern, worauf Sie hinsichtlich Ihrer privaten Absicherung achten sollten. 

Wenn Sie sich für den Schritt aus einem Angestelltenverhältnis in eine berufliche Selbstständigkeit entscheiden, sollten Sie sich nicht nur um Ihre geschäftlichen Belange kümmern, sondern auch Ihre private Absicherung überprüfen. Dabei ändert sich für viele private Versicherungen durch den Schritt in die Selbstständigkeit erst einmal nichts, was aber nicht heißt, dass es keinen Handlungsbedarf gibt. Einen besonderen Blick sollten Sie jedoch auf die Krankenversicherung sowie Ihre Altersvorsorge werfen. 

Was ändert sich hinsichtlich meiner Krankenversicherung?

Eine Krankenversicherung bleibt für Sie Pflicht, weil diese in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Als Freiberufler haben Sie jedoch die Wahl, ob Sie „freiwillig“ in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben möchten oder ob Sie eine private Krankenversicherung vorziehen. Denn der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist für Freiberufler unabhängig von der Höhe des Einkommens möglich.

Für eine private Krankenversicherung spricht ein umfassenderes Leistungsangebot im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung, das Sie sich nach Ihren individuellen Prioritäten für Ihre Gesundheitsabsicherung zusammenstellen können. Es reicht beispielsweise von der Behandlung durch den Chefarzt über die Unterbringung in einem Einzelzimmer bis hin zur Übernahme der Kosten für besondere Behandlungsverfahren.

Allerdings sollte man bedenken, dass bei der privaten Krankenversicherung die Beiträge mit der Zeit steigen. Wenn man sich also gerade erst selbstständig macht und die Einkommensentwicklung noch nicht solide einschätzen kann, sollte man diesen Schritt gut abwägen.

Einige Leistungen für Ihre Gesundheitsabsicherung können Sie bei einer freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung auch über private Zusatzversicherungen absichern.

Unabhängig davon, ob Sie sich für eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, sollten Sie sich gegen einen längeren Verdienstausfall aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls absichern. Denn als Freiberufler bedeutet jeder Tag, an dem Sie nicht arbeiten können, fehlenden Umsatz. Eine Erkältung, die 3 Tage oder eine Woche dauert, werden Sie finanziell wegstecken können. Bei einer Erkrankung, die Sie 3 Wochen oder länger aus dem Verkehr zieht, sieht das unter Umständen schon anders aus.

Sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, bietet Ihre Versicherung unter Umständen einen Wahltarif an, mit dem Sie sich gegen Einkommensausfälle aufgrund von Krankheit absichern können. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung für Krankentagegeld abzuschließen.

Als privat Versicherter sollten Sie den Leistungsumfang des Krankentagegeldes in Ihre Vollversicherung aufnehmen.


Woran muss ich bei meiner Altersvorsorge denken?

Mit dem Schritt in eine berufliche Selbstständigkeit entfällt die Verpflichtung, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Da die gesetzliche Rentenversicherung ohnehin den Einkommensbedarf im Alter nicht komplett abdeckt, haben Sie eventuell bereits zusätzliche Bausteine für Ihre Altersvorsorge. Nichtsdestotrotz müssen Sie sich überlegen, wie Sie mit dem Baustein umgehen, der bislang von der gesetzlichen Rente abgedeckt wurde. Hier haben Sie unterschiedliche Optionen:

Sie entscheiden sich für die sogenannte Basisrente 

Die Basisrente, die vielen auch unter dem Namen „Rürup-Rente“ bekannt ist, wird staatlich gefördert und ist insbesondere für Selbstständige gedacht, die nicht von der Riester-Rente profitieren können. Den Anlageschwerpunkt für Ihren Versicherungsvertrag bestimmen Sie selbst, abhängig von Ihrer persönlichen Risikoneigung.

Vorteil: Bei der Basisrente können Sie Beiträge bis zu einer Höhe von 25.639 € zu 94 % (Stand 2022) von der Steuer absetzen. Jedes Jahr wächst die Möglichkeit, den Sparbetrag steuerlich abzusetzen, um 2 % an. Ab 2025 können Sie die Sparbeträge zu 100 % von der Steuer absetzen. Das Ansparen ist sowohl in monatlichen als auch in jährlichen Raten möglich. Darüber hinaus können Sie Sonderzahlungen leisten, wenn es beispielsweise geschäftlich besonders gut läuft.

Achtung: Da die Rürup-Rente zweckgebunden ist und der Altersvorsorge dient, ist eine Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr möglich, und die Auszahlung erfolgt ausschließlich in monatlichen Rentenzahlungen, ein Leben lang. 

Sie ziehen eine private Rentenversicherung vor

Bei der privaten Rentenversicherung gibt es zwei Möglichkeiten, das Kapital zu bilden: entweder zahlen Sie über die Jahre einen monatlichen Betrag ein, man spricht hier von der aufgeschobenen Rentenversicherung oder Sie zahlen einen Einmalbetrag. Wenn die Rentenzahlung sofort nach Einzahlung eines Einmalbetrages beginnt, spricht man von einer Sofortrente. Das bietet sich beispielsweise dann an, wenn Sie kurz vor Beginn des Ruhestandes Ihre Rentenzahlungen erhöhen möchten und Ihnen hierfür ein entsprechendes Kapital zur Verfügung steht.

Vorteil: Die private Rentenversicherung können Sie hinsichtlich der Auszahlung sehr individuell an Ihren Bedarf anpassen. Sie haben die Möglichkeit, sich entweder für eine monatliche Rentenzahlung zu entscheiden oder die Auszahlung eines Einmalbetrages zu wählen, um sich beispielsweise einen lang gehegten Traum zu erfüllen. Weiterhin gibt es keine Vorgabe für das Alter zum Zeitpunkt der Auszahlung. Der Vertrag muss lediglich 12 Jahre bestehen, falls Sie sich für eine Einmalauszahlung entscheiden, damit Sie von den Steuervorteilen profitieren.

Tipp für den Zeitpunkt der Auszahlung:

Je älter Sie sind, wenn Sie die monatliche Rente einer privaten Rentenversicherung abrufen, desto geringer ist der Satz für die Ertragssteuer. Während dieser mit 60 Jahren 22 % beträgt, reduziert er sich schrittweise bis zum 67. Lebensjahr auf 17 %.


Sie kombinieren die unterschiedlichen Möglichkeiten der Altersvorsorge

Natürlich müssen Sie sich nicht auf eine Form der Altersvorsorge beschränken, sondern können sich auch für eine Kombination aus den unterschiedlichen Vorsorgeformaten entscheiden, auch ergänzt um beispielsweise einen (Wertpapier-)Sparplan, der Ihnen größtmögliche Flexibilität bietet, und/oder eine Immobilie, die Sie entweder selbst nutzen, wodurch im Alter die Miete entfällt oder die Sie vermieten und die Ihnen damit zusätzliche Einnahmen sichert. Auch eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung kann als ein Baustein eine Option sein.

Die passende Lösung für Ihre Altersvorsorge ist sehr individuell und wird von vielen Faktoren bestimmt, wie beispielsweise Ihrem Alter, Ihrer Familiensituation sowie Ihrer persönlichen Risikobereitschaft. Es ist keine Entscheidung, die Sie übereilt treffen sollten. Vielmehr gilt es abzuwägen, welche Form der Absicherung sowohl Ihren Wünschen als auch Ihren Möglichkeiten entspricht.

Gerne ermitteln die Berater der Deutschen Bank die für Sie persönlich passende Altersvorsorge mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach online einen Termin.


Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig für mich?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt gegen den Ausfall des Arbeitseinkommens.

Wenn man seinen Lebensunterhalt von seinem Verdienst bestreitet, was die Regel ist, kommt einem entsprechenden Schutz eine große Bedeutung zu. Das gilt sowohl für Freiberufler als auch für Angestellte.

Allerdings erhalten Sie als Angestellter immerhin noch die sogenannte „gesetzliche Erwerbsminderungsrente“, wenngleich diese in der Regel deutlich niedriger ausfällt als der tatsächliche Bedarf, das heißt, um die Schließung einer ggf. entstehenden Versorgungslücke sollten Sie sich auch als Angestellter kümmern. Weiterhin ist zu beachten, dass ein Berufsschutz nur für Arbeitnehmer besteht, die vor dem 01.01.1961 geboren sind. Wer nach diesem Stichtag geboren ist, erhält nur dann Zahlungen aus der Erwerbsminderungsrente, wenn eine „Erwerbsunfähigkeit“ vorliegt. Können Sie also noch arbeiten, wenn auch in einem anderen Beruf, erhalten Sie keine Bezüge aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.

Als Freiberufler haben Sie ohnehin entweder keinen oder nur einen geringen Anspruch auf gesetzliche Zahlungen. Entscheiden Sie sich also für eine Freiberuflichkeit, sollten Sie unbedingt überprüfen, ob Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung ausreichend ist oder ob Sie diese anpassen müssen. Haben Sie bislang noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung, sollten Sie unbedingt über den Abschluss einer entsprechenden Absicherung nachdenken.

In welchem Umfang eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie persönlich sinnvoll ist, ermitteln gerne die Berater der Deutschen Bank mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach online einen Termin


Worauf muss ich bei meiner Rechtsschutzversicherung achten?

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie grundsätzlich vor den Kosten eines möglichen Rechtsstreites, unabhängig davon, ob Sie freiberuflich tätig sind oder in einer Festanstellung arbeiten.

Allerdings ist zu bedenken, dass es keine generelle Rechtsschutzversicherung für jeglichen Rechtsstreit gibt, vielmehr unterscheiden die Versicherungen unterschiedliche Rechtsbereiche, die Sie nach Ihrem individuellen Bedarf für Ihre Rechtsschutzversicherung zusammenstellen können. Im Wesentlichen unterscheiden die Versicherungen bei der Rechtsschutzversicherung zwischen Privatrechts-, Berufsrechts-, Verkehrsrechts- sowie Miet- und Immobilienrechtsschutz.

Umfasst Ihre Rechtsschutzversicherung beispielsweise bislang nur die Bausteine Privatrechts- und Verkehrsrechtsschutz, sollten Sie darüber nachdenken, ob sich durch Ihre Freiberuflichkeit das Risiko für einen Rechtsstreit im beruflichen Umfeld erhöht. Falls Sie zu dieser Einschätzung kommen, sollten Sie Ihre Rechtsschutzversicherung entsprechend um den Berufsrechtsschutz erweitern.

Weitere Informationen über die Rechtsschutzversicherung finden Sie in unserem digitalen Ratgeber.


Für welche Versicherungen ändert sich erst einmal nichts?

Für viele Sachversicherungen der privaten Absicherung ist es nicht relevant, ob Sie Angestellter oder beruflich selbstständig sind, wie beispielsweise bei der Privathaftpflicht oder bei der Hausratversicherung. Das heißt aber nicht, dass Sie diese nicht regelmäßig beziehungsweise gerade jetzt, wenn sich so vieles in Ihrem Leben verändert, überprüfen sollten.

Privathaftpflichtversicherung 

Selbstverständlich brauchen Sie weiterhin eine Privathaftpflichtversicherung, um sich gegen Schäden abzusichern, die Sie schuldhaft verursachen. Stellen Sie sich vor, Sie sind am Samstagmorgen mit dem Fahrrad unterwegs zum Bäcker. Plötzlich läuft unerwartet ein Fußgänger auf Ihre Fahrbahn. Dem Fußgänger können Sie gerade noch ausweichen. Bei Ihrem Ausweichmanöver schrammen Sie jedoch ein parkendes Auto. Hier hilft eine Privathaftpflichtversicherung, damit Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

Hausratversicherung

Auch die Hausratversicherung bleibt wichtig, denn sie kommt für Schäden an Ihrer Wohnungseinrichtung auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch oder Sturm verursacht werden. Wenn Sie in einem solchen Fall die Kosten nicht mit Ihrem Ersparten tragen wollen, das Sie vielleicht bewusst als Rücklage für Ihre Selbstständigkeit gebildet haben, sollten Sie eine Hausratversicherung haben.

Auch für Ihre übrigen Absicherungen ändert sich durch eine Freiberuflichkeit erst einmal nichts:

  • Die Kfz-Versicherung brauchen Sie immer, wenn Sie ein Kraftfahrzeug haben
  • Als Immobilienbesitzer sollten Sie eine Wohngebäudeversicherung haben
  • Gehört ein Hund zu Ihrer Familie, ist in einigen Bundesländern eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vorgeschrieben
  • Und wollen Sie Ihre Urlaubsreisen unbeschwert genießen, sollten Sie vor Reiseantritt über die passende Reiseabsicherung nachdenken

Dann muss ich bei diesen privaten Sachversicherungen nichts tun?

Dass sich für die oben genannten Sachversicherungen durch die berufliche Selbstständigkeit nichts ändert, heißt nicht unbedingt, dass kein Handlungsbedarf besteht. Die Frage ist vielmehr, welche Versicherungen für Sie sinnvoll sind, gegen welche Risiken Sie sich bereits abgesichert haben und ob Ihre Versicherungen noch auf dem aktuellen Stand sind.

Nutzen Sie den Bedarfs-Check des Deutsche Bank VersicherungsManagers und ermitteln Sie Ihren persönlichen Absicherungsbedarf anhand von 9 einfachen Fragen in nur etwa 5 Minuten.

Gerne ermitteln auch die Versicherungsexperten des Deutsche Bank VersicherungsManagers mit Ihnen, ob Sie bereits passend abgesichert sind oder es Möglichkeiten für die Optimierung Ihrer individuellen Absicherung gibt. Vereinbaren Sie einfach online einen Termin.


Die Registrierung für den Deutsche Bank VersicherungsManager

Sie sind bereits Deutsche Bank Kunde?

Dann melden Sie sich wie gewohnt über Ihr OnlineBanking an und schalten sich über „Versicherungen hinzufügen“ frei.

Sie sind kein Deutsche Bank Kunde?

Registrieren Sie sich ganz einfach direkt beim Deutsche Bank VersicherungsManager. Wir freuen uns auf Sie.

Das könnte Sie auch interessieren

Warum benötige ich eine Haftpflichtversicherung?

Stellen Sie sich vor, Ihr Rotweinglas fällt um – auf die neue, helle Couch Ihrer Freunde. Oder Sie sind am Samstagmorgen mit dem Fahrrad unterwegs zum Bäcker. Plötzlich läuft unerwartet ein Fußgänger auf Ihre Fahrbahn. Dem Fußgänger können Sie gerade noch ausweichen. Bei Ihrem Ausweichmanöver schrammen Sie jedoch ein parkendes Auto …

Warum benötige ich eine Hausratversicherung?

Stellen Sie sich vor, Ihre Wohnungseinrichtung wird zerstört, zum Beispiel durch einen Brand oder einen Wasserschaden. Überschlagen Sie einfach einmal im Kopf den Neuwert Ihres Hab und Guts. Und überlegen Sie, wie viel Geld Sie auf der anderen Seite angespart haben. Reicht Ihr Guthaben aus, um im Fall der Fälle die Wiederbeschaffung abzudecken?