Sind Sie als Drohnenpilot richtig abgesichert?

Haben Sie auch Ihre Leidenschaft für das Drohnefliegen entdeckt? Besitzen Sie einen Quadrocopter oder einen Multicopter? Wenngleich der Spaß als Drohnenpilot groß sein mag, sollte man das damit verbundene Risiko nicht unterschätzen. Stellen Sie sich vor, die Drohne fliegt gegen das Haus Ihres Nachbarn und ein Fenster zerbricht - oder ein Pferd wird durch Ihren Drohnenflug aufgeschreckt und bricht aus der Koppel aus. Für einen solchen Fall benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die durch eine Drohne verursacht werden.

Drohnenversicherung

Warum benötige ich als Drohnenpilot eine besondere Absicherung?

Als Pilot einer Drohne haften Sie für Schäden, die durch die Drohne verursacht werden. Je nachdem um welchen Sachschaden es sich handelt oder ob gar ein Personenschaden verursacht wird, können Kosten in beträchtlicher Höhe entstehen. Deshalb benötigen Sie, abhängig vom Modell Ihrer Drohne, eine entsprechende Haftpflichtversicherung.

Einige Privathaftpflichtversicherungen schließen Schäden durch eine Drohne mit ein. Werfen Sie deshalb am besten zunächst einen Blick in die Versicherungsbedingungen Ihrer bestehenden Privathaftpflichtversicherung.

Enthält Ihre bestehende Versicherung keinen Schutz gegen Schäden durch Drohnen, sollten Sie prüfen, ob Sie entweder das Leistungspaket Ihrer bestehenden Privathaftpflichtversicherung erweitern können oder ob es sinnvoller ist, die Versicherung zu wechseln.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung abzuschließen, die ohnehin erforderlich ist, falls Sie die Drohne gewerblich nutzen.


Für welche Drohnen ist eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Grundsätzlich benötigen Sie für jede Drohne in Deutschland eine Haftpflichtversicherung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ausnahme: Für Spielzeugdrohnen, die ausdrücklich für Kinder unter 16 Jahren ausgewiesen sind, benötigt man keine Haftpflichtversicherung.

In der Regel deckt die Privathaftpflichtversicherung Schäden für privat genutzte Drohnen ab. Verursachen Sie mit Ihrer Drohne einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, trägt die Privathaftpflichtversicherung die hiermit verbundenen Kosten.

Da dieser Versicherungsschutz aber nicht zwangsläufig Bestandteil aller Versicherungstarife ist, sollten Sie anhand Ihrer Versicherungsbedingungen überprüfen, ob der Schaden durch eine Drohne auch von Ihrer Privathaftpflichtversicherung getragen wird. Insbesondere bei älteren Versicherungsverträgen ist dies nicht zwangsläufig der Fall.

Achten Sie weiterhin darauf, ob es eine Einschränkung für das Eintreten eines Versicherungsfalls gibt. Beispielsweise kommen einige Versicherungen nur für Schäden von Drohnen auf, die in einer bestimmten Gewichtsklasse liegen. Andere Versicherungen setzen voraus, dass die Drohne nur auf einem Modellfluggelände zum Einsatz kommt.

Nutzen Sie die Drohne für gewerbliche Zwecke, benötigen Sie eine spezielle Drohnenversicherung.


In welcher Höhe sollte ich die Haftpflichtversicherung für meine Drohne abschließen?

Eine ausreichend hohe Versicherungssumme ist wichtig. Wenngleich man beim ersten Gedanken an eine Drohne mehr an ein Spielzeug denken mag, so wird einem doch relativ schnell bewusst, dass man mit einer Drohne auch einen hohen Schaden anrichten kann. Gerade dann, wenn man einen Unfall verursacht, bei dem auch Personen zu Schaden kommen, können Kosten über mehrere Hunderttausend Euro bis hin zu Millionenbeträgen entstehen. Deshalb sollte eine Privathaftpflichtversicherung nicht unter 50 Millionen Euro abgeschlossen werden.


Tipp: Drohnenkasko

Kommt die Haftpflichtversicherung auch für Schäden an meiner Drohne auf?

Eine Haftpflichtversicherung kommt immer nur für fremde Schäden auf. Möchten Sie sich gegen Schäden an Ihrer Drohne absichern, benötigen Sie eine Kaskoversicherung.


An welche Regelungen muss ich mich halten?

Es gibt einige Regeln, auf die Sie als Drohnenpilot achten müssen. Diese Regeln stehen in der Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums. Hält man diese Vorgaben nicht ein, greift bei einigen Versicherungen der Versicherungsschutz nicht mehr.

Grundsätzlich unterscheidet man 3 Kategorien von Drohnen:

  •  Kategorie „offen“: Zu dieser Kategorie gehören Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 kg. Sie können in einer Höhe von bis zu 120 m fliegen, müssen aber während des Fluges immer in Sichtweite bleiben. Diese Drohnen transportieren keine gefährlichen Güter oder werfen diese ab
  • Kategorie „speziell“: Drohnen dieser Kategorie übersteigen das Einsatzspektrum der Kategorie „offen“, indem sie beispielsweise schwerer als 25 kg sind
  • Kategorie „zulassungspflichtig“: Hierbei handelt es sich um große und schwere Drohnen, die beispielsweise gebaut sind, um Personen oder gefährliche Güter zu transportieren

Weiterhin gibt es definierte Anforderungen an einen Drohnenpiloten:

  • Um eine Drohne zu fliegen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Ausnahme hiervon bilden nur Spielzeugdrohnen, die ausdrücklich für Kinder unter 16 Jahren ausgewiesen sind
  • Wiegt Ihre Drohne mehr als 250 g, benötigen Sie einen Drohnenführerschein. Die Prüfung hierfür kann man online ablegen. Bei dieser Onlineprüfung wird man durch einen Fragenkatalog geleitet, der erläuternde Texte und Videos enthält

Darüber hinaus gibt es Vorgaben abhängig vom Gewicht:

  • Wiegt Ihre Drohne mehr als 250 g, müssen Sie Ihre Drohne mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift registrieren. Ihre Drohne müssen Sie dann mit der Registrierungsnummer, die Sie erhalten, kennzeichnen. Die Registrierung ist auch für Drohnen mit einer Kamera erforderlich, bei diesen unabhängig vom Drohnengewicht
  • Ab einem Gewicht der Drohne von 5 kg benötigen Sie eine Aufstiegserlaubnis der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde für Ihre Drohne
  • Drohnen, die mehr als 25 kg wiegen, dürfen nicht geflogen werden

Darüber hinaus gibt es Vorgaben, wo man mit der Drohne fliegen darf:

  • Sie dürfen Ihre Drohne ausschließlich über unbebauten Gebieten fliegen lassen. Über Menschenansammlungen und Naturschutzgebieten ist die Nutzung einer Drohne nicht erlaubt
  • Drohnen dürfen darüber hinaus nicht an Einsatzstellen der Polizei, von Rettungsdiensten oder der Feuerwehr fliegen
  • Auch über Autobahnen oder Industrieanlagen dürfen Drohnen nicht fliegen
  • Zu dem Gelände eines Flughafens ist ein Abstand von mindestens 1,5 Kilometern einzuhalten
  • Weiterhin dürfen Sie die Drohne nicht höher als 120 Meter fliegen lassen, es sei denn, Sie fliegen die Drohne auf einem Modellflugplatz

Drohnen mit Kamera dürfen ausdrücklich nicht in Wohngebieten verwendet werden. Ausnahme besteht nur für die Aufnahme Ihres eigenen Grundstücks oder bei einem anderen Grundstück nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Besitzers.

Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben ist wichtig, damit Sie Ihren Versicherungsschutz nicht verlieren.

Möchten Sie gerne den Versicherungsschutz für den Einsatz Ihrer Drohne überprüfen? Die Versicherungsexperten des Deutsche Bank VersicherungsManagers ermitteln gerne telefonisch mit Ihnen die passende Versicherung für Sie. Vereinbaren Sie einfach online einen Termin.

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