Wenn Sie in einer Partnerschaft leben, wollen Sie natürlich passend abgesichert sein. Welche Versicherungen kann man gemeinsam abschließen und damit Versicherungsbeiträge sparen? Wie kann man sich finanziell gegenseitig absichern?
Ob Sie eine gemeinsame Versicherung abschließen können, hängt bei den meisten Versicherungen nicht etwa davon ab, ob Sie verheiratet sind, wie man vielleicht denken könnte, sondern davon, ob Sie in einer gemeinsamen Wohnung leben. Denn dann reicht eine gemeinsame Police u.a. für:
Lediglich bei der gesetzlichen Krankenversicherung hängt die Möglichkeit einer gemeinsamen Absicherung über die Familienversicherung von dem Familienstand ab.
Neben der Möglichkeit, Beiträge zu sparen, spielt die gegenseitige Absicherung eine wichtige Rolle. Mit der Risikolebensversicherung können Sie sich gegenseitig absichern, egal, ob Sie verheiratet sind oder nicht.
Wenn Sie als Paar in einer gemeinsamen Wohnung leben, reicht Ihnen jeweils eine Versicherungspolice für die u.a. Privathaftpflicht-, die Hausrat- sowie die Rechtsschutzversicherung. Ziehen Sie also gerade zusammen, ist es sinnvoll, Ihre bestehende Absicherung zu überprüfen und damit sogar Geld zu sparen.
Fast jeder hat eine Privathaftpflichtversicherung, denn sie gehört zu den wichtigsten Versicherungsarten. Sie zahlt für Schäden, die Sie schuldhaft verursachen. Und die Bandbreite der möglichen Schadensfälle ist groß. Sie reicht von Bagatellen bis hin zu Schäden in Millionenhöhe.
Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass Sie bei der Überprüfung Ihrer Absicherung mit Ihrem Partner beziehungsweise Ihrer Partnerin feststellen, dass jeder von Ihnen eine Privathaftpflichtversicherung hat.
Die gute Nachricht: Sobald Sie in einer gemeinsamen Wohnung leben, können Sie einen der beiden Verträge kündigen, in der Regel den »jüngeren« Vertrag. Haben Sie beispielsweise Ihren Vertrag im Januar 2018 abgeschlossen und der Vertrag Ihres Partners oder Ihrer Partnerin besteht erst seit 2020, dann ist der 2020 geschlossene Versicherungsvertrag der »jüngere« Vertrag, für den eine außerordentliche Kündigung möglich ist.
Wichtig: Wählen Sie den Familientarif, damit Sie mit der Versicherungspolice beide abgesichert sind. Einige Versicherungen fragen beim Antrag die mitversicherte Person ab.
Beachten Sie: Eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung schützt Sie nicht vor gegenseitigen Schäden. Stellen Sie sich vor, Ihre Partnerin oder Ihr Partner bringt beispielsweise eine antike Vase in den Hausstand ein. Beim Staubwischen fällt die Vase herunter und zerbricht. In diesem Fall wird Ihre gemeinsame Privathaftpflichtversicherung die Kosten nicht übernehmen.
Hatten Sie ursprünglich einen Singletarif (oder Singel-Tarif) für Ihre Privathaftpflichtversicherung und wollen jetzt Ihren Partner beziehungsweise Ihre Partnerin in die Versicherungspolice mit aufnehmen, achten Sie darauf, dass der Tarif entsprechend angepasst wird.
In unserem Ratgeber finden Sie weitere Informationen zur Privathaftpflichtversicherung.
Haben Sie eine Hausratversicherung, kommt diese für Schäden an Ihrer Wohnungseinrichtung auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch oder Sturm verursacht werden.
Leben Sie in Ihrer Partnerschaft in einer gemeinsamen Wohnung, sichern Sie sich durch einen gemeinsamen Versicherungsvertrag ab. Haben Sie bislang getrennt gelebt und deshalb 2 Hausratversicherungen gehabt, können Sie eine Police kündigen, sobald Sie zusammenziehen. Wie bei der Privathaftpflichtversicherung gilt auch hier: Für den »jüngeren« Versicherungsvertrag besteht eine Sonderkündigungsmöglichkeit. Alternativ kündigen Sie ordentlich zum nächstmöglichen Termin.
Überprüfen Sie in jedem Fall die vereinbarte Versicherungsleistung, denn durch das Zusammenlegen von 2 Hausständen erhöht sich wahrscheinlich der Wert des gemeinsamen Hausstandes, das heißt, die Versicherungssumme sollte gegebenenfalls angepasst werden.
In unserem Ratgeber finden Sie weitere Informationen zur Hausratversicherung.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Kosten eines möglichen Rechtsstreites. Als Paar können Sie sich gemeinsam mit einer Rechtsschutzversicherung absichern, wenn Sie zusammen in einer Wohnung leben und auch dort gemeldet sind.
Aber beachten Sie: Die Rechtsschutzversicherung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Und Ihr Absicherungsbedarf kann von dem Ihres Partners beziehungsweise Ihrer Partnerin abweichen: So können beispielsweise Sie den Fokus für die Absicherung auf eine Verkehrsrechtsschutzversicherung legen, wenn aus Ihrer Sicht für Sie ein Rechtsstreit in den übrigen Disziplinen unwahrscheinlich ist. Gleichzeitig könnte Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin den Bedarf für eine Kombination aus Berufs- und Immobilienrechtsschutzversicherung haben, um sich im Angestelltenverhältnis für einen etwaigen Rechtsstreit wegen eines Arbeitsplatzverlustes abzusichern und sich gleichzeitig als Vermieter einer Wohnung vor den Kosten eines etwaigen Rechtsstreites aufgrund von Mietschäden zu schützen. Um sich in diesem Fall gemeinsam abzusichern, sollten Sie sich für eine Rechtsschutzversicherung mit den Bausteinen Privat-, Berufs-, Immobilien- und Verkehrsrechtsschutz entscheiden.
Im Wesentlichen unterscheiden die Versicherungen bei der Rechtsschutzversicherung zwischen folgenden Bausteinen:
Entscheiden Sie sich also als Paar für eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung, überprüfen Sie Ihren gemeinsamen Absicherungsbedarf, um die für Sie relevanten Bausteine Ihrer Absicherung zusammenzustellen.
Hatten Sie ursprünglich einen Singletarif (oder Single-Tarif) für Ihre Rechtsschutzversicherung und Sie wollen jetzt Ihren Partner beziehungsweise Ihre Partnerin mitversichern, ist die Anpassung auf einen Familientarif erforderlich.
In unserem Ratgeber finden Sie weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung.
Als Paar an die gegenseitige finanzielle Absicherung zu denken ist sehr sinnvoll. Gerade dann, wenn man nicht verheiratet ist. Denn als hinterbliebener Partner ohne Trauschein oder eingetragener Lebenspartnerschaft haben Sie u.a. keinen Anspruch auf Auszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Mit einer Risikolebensversicherung haben Sie in einer Partnerschaft die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen durch den Tod eines Partners gegenseitig abzusichern. Oder Sie entscheiden sich dafür, nur einen Partner abzusichern, nämlich dann, wenn der Gehaltsunterschied in Ihrer Partnerschaft sehr hoch ist. Sie würden in diesem Fall nur den Tod des Hauptverdieners absichern.
Weiterhin zu empfehlen ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung, wenn Sie in einer finanzierten Immobilie leben. Häufig kann die Hypothek nicht mehr getragen werden, wenn ein Verdiener wegfällt. Zu dem Verlust eines geliebten Menschen käme dann noch womöglich der Verlust des Zuhauses hinzu.
In welchem Umfang eine Risikolebensversicherung für Sie persönlich sinnvoll ist, ermitteln gerne die Berater der Deutschen Bank mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach online einen Termin.
Verheiratet zu sein kann Vorteile bei der gesetzlichen Krankenversicherung bringen. Als verheiratetes Paar haben Sie unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, die sogenannte Familienabsicherung abzuschließen. Das spart Geld. Voraussetzungen: Sie sind beide gesetzlich krankenversichert und einer von Ihnen verdient nicht mehr als 450 € pro Monat. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, ob Sie die Anforderungen erfüllen.
Woran muss ich bei einer Trennung denken?
Wenn Ihre Beziehung auseinandergeht, sollten Sie Ihre gesamte Absicherung überprüfen, um gemäß Ihrer neuen Lebenssituation wieder passend abgesichert zu sein. Jetzt benötigt wieder jeder Lebenspartner einen eigenen Versicherungsschutz im Falle der räumlichen Trennung.
Jeder von Ihnen benötigt jetzt wieder eine eigene Privathaftpflichtversicherung.
Sind Sie der Versicherungsnehmer der Hausratversicherung und bleiben in der ursprünglich gemeinsamen Wohnung, fuhren Sie die Versicherungspolice weiter. Wird der Hausstand deutlich reduziert, ist es unter Umstanden sinnvoll, die Versicherungssumme anzupassen.
Ziehen Sie als Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Wohnung aus und lhr Partner oder lhre Partnerin bleibt in der Wohnung, gelten sowohl die ursprüngliche als auch die neue Wohnung als Versicherungsort, bis derVersicherungsvertrag angepasst wird. Diese Übergangsfrist endet jedoch spätestens 2 bis 3 Monate nach der auf den Auszug folgenden Hauptfähigkeit.
Auch bei der Rechtsschutzversicherung benötigt dann jeder wieder seine eigene Versicherung. Hier ist es wichtig, die Police an den individuellen Bedarf anzupassen. Wer den ursprünglichen Vertrag weiterführt, kann unter Umständen den Leistungsumfang reduzieren. Wer die neue Rechtsschutzversicherung abschließt, kann sich auf den ganz individuellen Bedarf konzentrieren.
Haben Sie eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, sollten Sie überprüfen, wer künftig im Todesfall die Versicherungssumme erhalten soll. Gegenfalls wollen Sie hier eine Anpassung vornehmen.
Waren Sie verheiratet und lassen sich scheiden, endet der Schutz der Familienversicherung. In diesem Fall benötigt jeder eine eigene Krankenversicherung.
Wichtig ist, dass Ihre Absicherung zu Ihrer individuellen Lebenssituation passt. Gibt es besondere Veränderungen in Ihrem Leben, ist es wichtig, Ihre Absicherung zu überprüfen: wenn Sie beispielsweise mit Ihrem Partner zusammenziehen, Sie heiraten oder Sie Nachwuchs bekommen oder auch wenn Sie sich trennen.
Gibt es einmal eine Zeit lang kein aufregendes Ereignis, das Ihr Leben auf den Kopf stellt, überprüfen Sie Ihre Versicherungen in einem Rhythmus von 1 bis 2 Jahre. Denn auch kleinere Veränderungen können sich auf den Versicherungsbedarf auswirken.Darüber hinaus überarbeiten Versicherer regelmäßig ihr Angebot. So können Sie eventuell mehr für Ihre Absicherung herausholen oder Ihren Versicherungsbeitrag reduzieren.
Der Bedarfs-Check des Deutsche Bank VersicherungsManagers hilft Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Absicherung. Mit nur 9 Fragen, in ca. 5 Minuten.
Sie bevorzugen eine telefonische Beratung? Gerne sind unsere Versicherungsexperten für Sie da. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.
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Stellen Sie sich vor, Ihr Rotweinglas fällt um – auf die neue, helle Couch Ihrer Freunde. Oder Sie sind am Samstagmorgen mit dem Fahrrad unterwegs zum Bäcker. Plötzlich läuft unerwartet ein Fußgänger auf Ihre Fahrbahn. Dem Fußgänger können Sie gerade noch ausweichen. Bei Ihrem Ausweichmanöver schrammen Sie jedoch ein parkendes Auto …
Stellen Sie sich vor, Ihre Wohnungseinrichtung wird zerstört, zum Beispiel durch einen Brand oder einen Wasserschaden. Überschlagen Sie einfach einmal im Kopf den Neuwert Ihres Hab und Guts. Und überlegen Sie, wie viel Geld Sie auf der anderen Seite angespart haben. Reicht Ihr Guthaben aus, um im Fall der Fälle die Wiederbeschaffung abzudecken?