Als Besitzer/in eines eigenen Autos haben Sie sich zumindest mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Doch wissen Sie, was genau sie abdeckt und was man bedenken sollte? Wir geben Antworten auf Fragen, die Sie sich vielleicht auch schon mal gestellt haben: Von „Macht es Sinn, einen Mini-Schaden zu melden?“ bis „Deckt meine Versicherung Marder-Schäden ab?“
Ja, das ist natürlich ärgerlich, aber ein übliches Vorgehen. Meldet man der Versicherung einen Schaden, ändert sich der sogenannte „Schadenfreiheitsrabatt“. Bevor man also einen Kaskoschaden bei der Kfz-Versicherung meldet, sollte man immer abwägen, was das Portemonnaie stärker belastet: die Kosten für die Reparatur oder die Erhöhung der Versicherungsprämie durch einen geringeren schlechteren Schadenfreiheitsrabatt. Dieser hat einen enormen Einfluss auf die jährliche Versicherungsprämie: Fährt man zum Beispiel 10 Jahre unfallfrei, kann man bis zu 60 % am Versicherungsbeitrag sparen. Das ist eine Menge Geld. Was Sie jetzt tun können: Prüfen Sie, ob Sie den „Unfallschaden zurückkaufen“ können. Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, das heißt, geht es um die Begleichung der Kosten, die durch den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners entstanden sind, ist der Rückkauf grundsätzlich möglich. Hat man hingegen eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, das heißt, sprechen wir von einem Schaden am eigenen Fahrzeug, wie von Ihnen beschrieben, ist dies nicht zwangsläufig der Fall. Was das bedeutet: Eventuell können Sie die Kosten, die von der Versicherung erstattet wurden, selbst tragen, also den Erstattungsbetrag zurückzahlen. Das ist dann sinnvoll, wenn dieser Betrag niedriger ist als die andernfalls anfallende Erhöhung der Versicherungsprämie.
Und noch ein Tipp: Einige Versicherungen bieten die Möglichkeit, einen Rabattschutz zu vereinbaren. Mit dieser zusätzlichen Vereinbarung wird man nach einem gemeldeten Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Das kann sinnvoll sein, wenn man bereits eine hohe Schadenfreiheitsklasse hat.
Leider ist das durchaus möglich. Sie haben sicher die sogenannte „Wildschadenklausel“ im Kopf. Tatsächlich ist es aber so, dass einige Kfz-Versicherungen diese Klausel eingrenzen auf Kollisionen mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz. Haben Sie also einen Unfall mit zum Beispiel einem Pferd, einem Rind, einem Schaf oder anderen Tieren, übernehmen diese Versicherungen den Schaden nicht. Damit Sie in Zukunft beruhigt sein können, überprüfen Sie die Wildschadenklausel in Ihrer Versicherungspolice.
Das tut uns leid. Aber leider passiert das ganz schön oft. Auch in der Stadt. Ob Ihre Kfz-Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab. Haben Sie Marderschäden in die Absicherung mit eingeschlossen? Überprüfen Sie das am besten gleich anhand Ihrer Versicherungspolice. Denn dann werden die Kosten des Schadens, der direkt durch den Biss entstanden ist, übernommen. Abhängig von Ihrem Teilkaskotarif kommt die Versicherung auch bis zu einer bestimmten Summe für Folgeschäden auf. Sollten Marderschäden nicht eingeschlossen sein, gibt es für den aktuellen Schaden leider keine Handlungsoption. Sie können sich nur für die Zukunft absichern, falls der Marder wiederkommt.
Wie gut, dass Sie schon so vorausschauend planen und das Schöne mit dem Sinnvollen verbinden. Sicher hatte Ihr Bekannter die sogenannte „Mallorca-Police“ im Sinn, die man als Bestandteil der Kfz-Versicherung mit abschließen kann. Sie greift bei Unfällen mit einem Mietwagen im Urlaub. Im Ausland sind die Deckungssummen der Versicherungen oft sehr niedrig. Sind die Kosten bei einem Unfall mit dem Mietwagen höher als die Deckungssumme der Versicherung vor Ort, wird die Differenz von der Mallorca-Police – begrenzt auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme – getragen. Übrigens nicht nur auf Mallorca, sondern im europäischen Ausland.
Ja, das ist durchaus möglich und abhängig von dem Versicherungstarif, den Sie gewählt haben. Ein Tarif mit „Werkstattbindung“ ist sinnvoll, um Kosten zu sparen. Die Versicherung weist Ihnen dann für die Reparatur eine Werkstatt zu, mit der sie bessere Konditionen vereinbart hat. Man muss jedoch abwägen, ob das für einen selbst die richtige Wahl ist. Bei Neu- und Leasingfahrzeugen ist ein Kaskoschutz mit Werkstattbindung eher nicht zu empfehlen, weil sowohl beim Leasing als auch für Kulanzleistungen vom Hersteller oftmals der Besuch einer Vertragswerkstatt verlangt wird. Oder weil man einfach selbst Wert darauf legt, sein Auto in der Werkstatt seines Vertrauens reparieren zu lassen.
Das ist eine sehr gute Frage, und wir können verstehen, dass Sie erst einmal erstaunt sind. Tatsächlich handelt es sich bei dem Unfallhergang, wie Sie ihn beschrieben haben, aus Sicht der Versicherung um „grobe Fahrlässigkeit“, auch wenn wir das alle aus unserem Alltag kennen. Es gibt aber die Möglichkeit, Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, mit abzudecken. Prüfen Sie am besten in Ihren Versicherungsbedingungen, ob Ihre aktuelle Kfz-Versicherung diesen Fall abdeckt, damit Sie nicht auch einmal in eine ähnliche Situation geraten.
Tatsächlich kann man viel Geld sparen, wenn man die Kfz-Versicherung immer einmal wieder überprüft: Wie hoch ist der aktuelle Wert meines Autos? Wie viele Kilometer fahre ich im Jahr? Fahre nur ich mit dem Auto oder auch noch andere Personen? Wo parke ich mein Auto? Und, und, und …. Über den Deutsche Bank VersicherungsManager können Sie sich ganz einfach Angebote errechnen lassen und das für Sie passende Angebot auswählen. Gerne steht Ihnen auch ein Expertenteam für eine telefonische Beratung zur Verfügung.
Dann melden Sie sich wie gewohnt über Ihr OnlineBanking an und schalten sich über „Versicherungen hinzufügen“ frei.
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Jeder, der ein Auto besitzt, benötigt mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Denn es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung. Verursachen Sie einen Autounfall, trägt diese Versicherung die durch den Unfall verursachten Kosten der anderen Unfallbeteiligten. Lesen Sie hier Alles Weitere auch zu den Themen Kaskoversicherungen, den Autoschutzbrief und die Insassenunfallversicherung.
Wohnen Sie zur Miete? Stellen Sie sich vor, bei der Wohnungsübergabe beim Auszug wirft Ihnen der Vermieter vor, Sie hätten den Parkettboden verkratzt, und behält deshalb einen Teil der Mietkaution zurück. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dann die Kosten, z.B. für einen Rechtsanwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist.