Die Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen die Möglichkeit in einem Streitfall auf die juristische Expertise eines Rechtsanwaltes zurückzugreifen. Da es aber keine pauschale Rechtsschutzversicherung gibt, ist es manchmal schwierig einzuschätzen, in welchen Fällen genau die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Wir geben Antworten auf vielgestellte Fragen – von „Meine Rechtsschutzversicherung will die Kosten nicht tragen!“ bis „Ich habe keinen Beistand in einem Erbrechtsfall!“
Es tut uns sehr leid, dass Sie die Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Offensichtlich hat es Sie unerwartet getroffen. Falls Sie eine Berufsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, müsste diese auch die Rechtsberatung für Sie übernehmen. Allerdings schreiben Sie, der Abschluss sei erst kürzlich erfolgt. Wann genau war das denn? In der Regel gibt es bei den Rechtsschutzversicherungen eine Wartefrist von 2 bis 3 Monaten. Unterschreiten Sie also diese Frist, haben Sie tatsächlich noch keinen Anspruch gegenüber der Versicherung.
Das scheint ja wirklich ein verflixtes Jahr für Sie zu sein. Das tut uns leid. Ihre Rechtsschutzversicherung greift bei der Kündigung wahrscheinlich auf ihr Sonderkündigungsrecht zurück. In der Regel vereinbaren die Rechtsschutzversicherungen ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass Sie die Versicherung zweimal pro Jahr in Anspruch nehmen. Den einzigen Tipp, den wir Ihnen hierzu noch geben können: Prüfen Sie, ob Sie die Kündigung Ihrerseits aussprechen können. Andernfalls werden Sie Schwierigkeiten bekommen, eine neue Rechtsschutzversicherung zu finden.
Erbrechtliche Angelegenheiten gehören zu den Streitfällen, die von einer Rechtsschutzversicherung nur sehr eingeschränkt abgedeckt werden. In der Regel kommen die Versicherungen nur für eine einmalige Beratung auf. Es gibt jedoch die Möglichkeit, bei ausgewählten Anbietern einen entsprechenden Versicherungsschutz abzuschließen.
Dann melden Sie sich wie gewohnt über Ihr OnlineBanking an und schalten sich über „Versicherungen hinzufügen“ frei.
Registrieren Sie sich ganz einfach direkt beim Deutsche Bank VersicherungsManager. Wir freuen uns auf Sie.
Wohnen Sie zur Miete? Stellen Sie sich vor, bei der Wohnungsübergabe beim Auszug wirft Ihnen der Vermieter vor, Sie hätten den Parkettboden verkratzt, und behält deshalb einen Teil der Mietkaution zurück. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dann die Kosten, z.B. für einen Rechtsanwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist.
Stellen Sie sich vor, Ihre Wohnungseinrichtung wird zerstört, zum Beispiel durch einen Brand oder einen Wasserschaden. Überschlagen Sie einfach einmal im Kopf den Neuwert Ihres Hab und Guts. Und überlegen Sie, wie viel Geld Sie auf der anderen Seite angespart haben. Reicht Ihr Guthaben aus, um im Fall der Fälle die Wiederbeschaffung abzudecken?