Stellen Sie sich vor, Ihre Wohnungseinrichtung wird zerstört, zum Beispiel durch einen Brand oder einen Wasserschaden. Überschlagen Sie einfach einmal im Kopf den Neuwert Ihres Hab und Guts. Und überlegen Sie, wie viel Geld Sie auf der anderen Seite angespart haben. Reicht Ihr Guthaben aus, um im Fall der Fälle die Wiederbeschaffung abzudecken? Würden Sie Ihr Erspartes dafür einsetzen wollen?
Die Hausratversicherung ist wichtig für jeden, der eine Wohnungseinrichtung hat. Nicht zu vergessen, was in den Schränken steckt.
Alle beweglichen Gegenstände Ihres Haushaltes sind mitversichert.
Kosten variieren sehr stark – abhängig vom Wohnort (Kriminalitätsrate in der Wohngegend, Risiko für Umweltkatastrophen) und vom Wert Ihres Hausrates.
Die Versicherungssumme sollte immer passend zum tatsächlichen Wert Ihrer Hausgegenstände gewählt werden.
Ihre Hausratversicherung sollten Sie alle 1 bis 2 Jahre überprüfen. Gleichen Sie spätestens bei einem Umzug ab, ob Ihre aktuelle Hausratversicherung noch den Absicherungsbedarf Ihrer neuen Wohnung abdeckt.
In der Regel 3 Monate Kündigungsfrist zur nächsten Hauptfälligkeit.
Das Angebot des Deutsche Bank VersicherungsManagers umfasst zahlreiche namhafte Versicherungsunternehmen.
Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch oder Sturm: All dies sind Ereignisse, für deren Schäden die Hausratversicherung in der Regel aufkommt.
Stellen Sie sich vor, Ihr Patenkind ist zu Besuch. Auf der „Wunschspeisekarte“ stehen frittierte Fischstäbchen. Also gut. Fett in die Pfanne, heiß gemacht. Fischstäbchen hinein. Aber oh Schreck, das wird ja alles viel zu heiß! In der Hektik wollen Sie fatalerweise mit kaltem Wasser löschen. Die Küche steht in Flammen...
Mit einer Hausratversicherung sichern Sie alle beweglichen Einrichtungsgegenstände der Mitglieder Ihres Haushaltes ab, also Möbel, Bücher, Stereoanlage, Kleidung … die Liste kann sehr lang sein, abhängig von Ihrer persönlichen Einrichtung.
Auch Gegenstände, an die Sie vielleicht erst einmal gar nicht denken:
Sie haben besondere Wertgegenstände, wie Schmuck, Edelsteine, Münzen oder Kunstgegenstände? Diese werden in der Regel nur bis zu einer definierten Höhe erstattet. Diese entspricht häufig 20 % der Versicherungssumme. Dieser Betrag reicht Ihnen nicht aus? Durch besondere Vereinbarungen mit der Versicherung können Sie die Versicherungssumme erhöhen.
Nutzen Sie einen Tresor für Ihre Wertgegenstände, kann sich der Versicherungsschutz erhöhen, je nach Tarif sogar bis zur kompletten Versicherungssumme.
Für Bargeld gelten besondere Beschränkungen. Hier sollten Sie in Ihren Versicherungsbedingungen genau nachschauen.
Der Schutz der Hausratversicherung umfasst neben der Wohnung oder dem Haus auch:
Auch bei einem Einbruch in das Hotelzimmer während Ihres Urlaubs greift die Hausratversicherung, in der Regel für Aufenthalte von bis zu drei Monaten. Beachten Sie hierbei: Die Versicherung trägt die Kosten für Raub oder Diebstahl nur, wenn Sie den Vorfall der Polizei melden.
Vielleicht fragen Sie sich, wie es sich mit geliehenen Gegenständen verhält. Wenn zum Beispiel bei einem Einbruch auch die Kamera gestohlen wird, die Sie sich von Ihrer besten Freundin geliehen haben. Auch diese ist durch Ihre Hausratversicherung abgedeckt.
Die Hausratversicherung kommt grundsätzlich für den Neuwert von Sachen auf, die zerstört oder gestohlen werden. Das heißt, Sie erhalten den Betrag, den Sie aufwenden müssen, um den Gegenstand gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen (im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, bei der Sie nur den Zeitwert erhalten).
Werden Sachen beschädigt, kommt die Versicherung für die Reparaturkosten auf. Darüber hinaus erhalten Sie einen Ausgleich für die durch die Beschädigung entstandene Wertminderung.
Wenn es bei Ihnen gebrannt hat, folgen der Brandbekämpfung die Aufräumarbeiten sowie der Abtransport. Diese Kosten werden durch die Hausratversicherung gedeckt.
Können Sie aufgrund eines Versicherungsfalls nicht in Ihrer Wohnung bleiben, trägt die Hausratversicherung für einen bestimmten Zeitraum die Kosten für die Übernachtung in einem Hotel.
Müssen Sie aufgrund eines Schadens aus Ihrer Wohnung ausziehen, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Einlagerung der Möbel einschließlich entsprechender Transportkosten.
Haben Sie aufgrund eines Versicherungsfalls nicht mehr die Möglichkeit, Ihre Wohnung abzuschließen, trägt die Versicherung die Kosten für die Bewachung der Wohnung.
Verlieren Sie Ihre Schlüssel, zahlt die Hausratversicherung die Kosten für den Austausch des Schlosses.
Entsteht in Ihrer Wohnung ein Leitungswasserschaden, trägt die Hausratversicherung in einer gemieteten Wohnung die Kosten für die Reparatur beziehungsweise den Ersatz von Bodenbelägen oder Tapeten.
Häufig sind die Leistungen in der Hausratversicherung bei grober Fahrlässigkeit stark eingeschränkt oder gar komplett ausgeschlossen. Zu grober Fahrlässigkeit zählt zum Beispiel, wenn Sie das Haus verlassen, ohne das gekippte Fenster zu schließen. Mit einer Zusatzabsicherung verzichtet der Versicherer darauf, zu prüfen, ob Sie den Schaden grob fahrlässig verursacht haben.
Bei einigen Versicherungen ist der Diebstahl von Hausrat aus dem Auto zu sogenannten Nachtschließzeiten nicht versichert. Beispiel: Ihr Auto wird zwischen 22.00 und 06.00 Uhr aufgebrochen und das iPad, das Sie im Auto vergessen haben, gestohlen. In den Versicherungsbedingungen Ihrer Hausratversicherung können Sie nachlesen, ob dieses Risiko abgesichert ist.
Wenn Sie ein Wasserbett oder ein Aquarium haben, überprüfen Sie den aktuellen Tarif Ihrer Hausratversicherung auf Übernahme etwaiger Kosten.
Diebstahl aus dem Zimmer eines Krankenhauses muss ausdrücklich in den Versicherungsleistungen erwähnt sein. Falls das für Sie relevant ist, schauen Sie in dem Tarif Ihrer Hausratversicherung nach, ob dieses Risiko abgedeckt wird.
Verreisen Sie manchmal für einen längeren Zeitraum und die Wohnung ist in dieser Zeit unbeaufsichtigt? Aus Sicht eines Versicherungsunternehmens liegt in einem solchen Fall eine sogenannte Gefahrerhöhung vor. Diese bedarf der Zustimmung des Versicherers. Sollten Sie also eine längere Reise antreten, melden Sie dies unbedingt Ihrer Hausratversicherung. Ansonsten gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
Die für Sie passende Höhe der Versicherungssumme hängt von dem Wert Ihres Hausrates ab. Und diesen richtig einzuschätzen, ist wichtig, damit Sie sich weder unter- noch überversichern. Im Falle einer Unterversicherung kann es im Schadensfall teuer für Sie werden. Denn die Versicherung kommt nur in der Höhe für den Schaden auf, die Sie versichert haben. Sind Sie auf der anderen Seite überversichert, zahlen Sie schlichtweg zu hohe Versicherungsbeiträge.
Achtung: Eine Unterversicherung ist gefährlich. Denn tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherung Ihren Hausrat schätzen. Wird dabei festgestellt, dass Sie unterversichert sind, wirkt sich die Unterversicherung auf die Erstattung aus. Beispiel:
Sie können diese Kürzung vermeiden, indem Sie bei der Versicherungssumme mindestens 650 €/m² vereinbaren. In diesem Fall gilt automatisch bei den meisten Versicherern ein sog. Unterversicherungsverzicht als vereinbart.
Nehmen Sie sich Zeit, um den Wert Ihres Hausrates zu ermitteln. Gehen Sie Raum für Raum durch Ihre Wohnung und listen Sie die Gegenstände auf. Denken Sie dabei nicht nur an die großen Möbel. Auch kleine Gegenstände wirken sich in der Summe aus, wie zum Beispiel Geschirr. Auch Kleidung kann abhängig vom Beruf eine große Kostenposition darstellen.
Neben dem Versicherungssummentarif gibt es für die Hausratversicherung auch den Quadratmetertarif. Bei dieser Tarifvariante berechnet sich der Versicherungsbeitrag aus der Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung beziehungsweise Ihres Hauses.
Das kann passen. Die Gefahr, mit einem solchen Tarif unter- oder überversichert zu sein, besteht aber gleichermaßen. Wenn Sie z. B. in einer großen Wohnung leben, aber auf kostspielige Möbel verzichtet haben, könnten Sie sich mit solch einem Tarif überversichern. Oder umgekehrt sind Sie vielleicht unterversichert, wenn Sie zwar in einem kleinen Apartment leben, aber dieses mit hochwertigen Antiquitäten eingerichtet haben.
Deshalb sollten Sie in jedem Fall den Wert Ihres Hausrates überschlagen und die Entwicklung Ihrer Einrichtung im Auge behalten.
Der Diebstahl eines Fahrrads ist ein Fall für die Hausratversicherung. In jedem Fall, wenn das Fahrrad in der Wohnung oder einem abschließbaren Keller steht.
Anders verhält es sich, wenn Sie zum Beispiel mit dem Fahrrad einkaufen fahren und es Ihnen vor dem Gemüsehändler gestohlen wird. Nicht jeder Tarif kommt für einen Diebstahl außerhalb der gesicherten Wohnungs- beziehungsweise Kellerräume auf.
Und ob der Umfang für Sie passt, hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab. Beträgt zum Beispiel die Absicherung 1 bis 2 Prozent der Versicherungssumme, Sie sind aber eine 5-köpfige Familie oder ein Paar mit 2 E-Bikes, ist die Absicherung unter Umständen nicht ausreichend. Überprüfen Sie deshalb, ob der aktuelle Tarif Ihrer Hausratversicherung Ihren persönlichen Anforderungen gerecht wird.
Achten Sie auch darauf, ob der Diebstahl Ihres Fahrrads zwischen 22.00 und 06.00 Uhr abgesichert ist. Es gibt einige Versicherungen, die genau das ausschließen.
Es gibt Versicherungen, die den Schutz von Räumen ausschließen, die ausschließlich beruflich genutzt werden. Wenn Sie also von zu Hause in einem ausschließlich beruflich genutzten Arbeitszimmer arbeiten, sollten Sie sich erkundigen, ob Möbel und Geräte mit der Hausratversicherung abgesichert sind oder ob Sie einen zusätzlichen Schutz vereinbaren müssen.
Gegen Schäden durch einen Blitz, der in Ihr Haus einschlägt, sind Sie mit der Hausratversicherung abgesichert. Schlägt der Blitz jedoch in eine Überlandleitung ein und es werden aufgrund dessen Geräte in Ihrem Haus beschädigt, wird das von Ihrer Hausratversicherung nicht zwangsläufig übernommen. Dieser Fall ist allerdings viel häufiger. Deshalb sollten Sie überprüfen, ob der Versicherungstarif Ihrer Hausratversicherung die Kosten durch einen Überspannungsschaden abdeckt.
Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, fallen eigentlich nicht unter die Absicherung durch die Hausratversicherung. Die klassische Einbauküche bildet hierbei eine Ausnahme. Haben Sie also bei Einzug eine Einbauküche in die Wohnung einbauen lassen und könnten Sie sie bei Auszug auch mitnehmen, fällt diese unter die Hausratversicherung.
Hinweis: Wurde die Küche von Ihrem Vermieter eingebaut, ist in einem Schadensfall die Haftpflichtversicherung Ihres Vermieters in der Pflicht.
Sie haben einen Untermieter? Seine Gegenstände sind nicht mit Ihrer Hausratversicherung abgesichert. Er muss demnach eine eigene Hausratversicherung abschließen.
Weiterhin werden Land- und Wasserfahrzeuge nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Wird also das Auto aus Ihrer Garage gestohlen, ist das ein Fall für die Kfz-Versicherung, nicht für die Hausratversicherung.
Darüber hinaus fallen fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände nicht unter die Absicherung der Hausratversicherung.
Schließen Sie eine Hausratversicherung mit Selbstbehalt ab, tragen Sie im Versicherungsfall einen Teil der Schadenssumme selbst. Die Höhe des Selbstbehaltes variiert je nach Versicherungsanbieter und Tarif. Sie kann in der Regel frei gewählt werden und liegt, abgestuft, meist zwischen 150 und 1.000 €. Die Versicherung übernimmt dann erst die Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen.
Entscheiden Sie sich für einen Versicherungstarif mit Selbstbehalt, reduziert das den jährlichen Versicherungsbeitrag. Der Abschluss eines solchen Tarifes ist nur sinnvoll, wenn die Höhe der Selbstbeteiligung in einem angemessenen Verhältnis zu der Reduktion des Versicherungsbeitrages steht.
Dann melden Sie sich wie gewohnt über Ihr OnlineBanking an und schalten sich über „Versicherungen hinzufügen“ frei.
Registrieren Sie sich ganz einfach direkt beim Deutsche Bank VersicherungsManager. Wir freuen uns auf Sie.
In den eigenen vier Wänden kann vieles passieren – für solche Fälle empfiehlt sich unbedingt eine Hausratversicherung. Doch wann genau tritt diese für Schäden ein? Wir geben Antworten auf vielgestellte Fragen – von „Ist mein E-Bike mitversichert?“ bis „Inwieweit sind meine Sachen auch im Urlaub gegen Diebstahl versichert?“
Stellen Sie sich vor, Ihr Rotweinglas fällt um – auf die neue, helle Couch Ihrer Freunde. Oder Sie sind am Samstagmorgen mit dem Fahrrad unterwegs zum Bäcker. Plötzlich läuft unerwartet ein Fußgänger auf Ihre Fahrbahn. Dem Fußgänger können Sie gerade noch ausweichen. Bei Ihrem Ausweichmanöver schrammen Sie jedoch ein parkendes Auto...