Kommt eine Private Krankenversicherung für mich in Frage?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung haben Privatpatienten eine Reihe attraktiver Optionen, z.B. eine Behandlung durch einen Chefarzt, eine schnellere Terminvereinbarung bei einem Facharzt und sogar eine breitere Auswahl an allgemeiner Gesundheitsvorsorge. Sehr oft können private Krankenversicherungen einen erweiterten Versicherungsumfang, der über die Leistung der GKV hinausgeht, anbieten. Für Beamte, Selbstständige und gut verdienende Angestellte kann die PKV vorteilhafte Bedingungen bereithalten, unter anderem weil Tarife persönlich für sie angepasst werden.

Die private Krankenversicherung im Überblick

Wichtig für wen?

In Deutschland muss jeder krankenversichert sein, entweder gesetzlich oder privat. Die private Krankenversicherung ist wichtig für jeden, der von einem größeren Angebot an Gesundheitsdienstleistungen profitieren will. Während die GKV ausschließlich die Grundversorgung garantiert, umfasst die PKV von vornherein ein erweitertes Leistungsspektrum.

Wer ist mitversichert?

In der Regel sind nur Sie persönlich mit einer privaten Krankenversicherung abgesichert. Jedoch gibt es auch bei der privaten Krankenversicherung Familientarife, die ermöglichen, nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Familienangehörigen zu versichern.

Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag?

Die Höhe des Versicherungsbeitrages variiert: abhängig davon, wie alt Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind, wie Ihr Gesundheitszustand eingeschätzt wird und auf welchen Leistungsumfang Sie Wert legen. 

Wie oft ist eine Prüfung Ihrer Police sinnvoll?

Sie sollten jede Beitragserhöhung, die Sie von Ihrer Versicherung erhalten, überprüfen. Sie werden hierüber durch ein gesondertes Schreiben benachrichtigt. Der Deutsche Bank VersicherungsManager bietet Ihnen nach Wunsch eine umfassende Beratung hierzu an.

Übliche Kündigungsfrist

Bei der privaten Krankenvollversicherung ist eine Kündigung nur unter bestimmten Angebote bei uns Voraussetzungen möglich. Da Sie nach dem deutschen Gesetz obligatorisch versichert sein müssen, gibt es hier bestimmte Regeln dafür. Mehr darüber können Sie hier und hier lesen.

Angebote bei uns

Das Angebot für private Krankenversicherungen des Deutsche Bank VersicherungsManagers umfasst zahlreiche Versicherungsunternehmen.


Die private Krankenversicherung im Detail

Wann kann ich in eine private Krankenvollversicherung wechseln?

Der Wechsel zu einer privaten Krankenvollversicherung ist für Sie dann möglich, wenn Sie

  • Freiberufler oder Selbstständiger,
  • Beamter oder
  • Angestellter mit einem Jahreseinkommen von mindestens 64.350 € pro Jahr brutto (Stand 2022) sind.

Wichtige Kriterien sind darüber hinaus Ihr Alter sowie Ihr Gesundheitszustand. Grundsätzlich gilt: Je jünger und gesünder Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung sind, desto günstiger ist Ihr Versicherungsbeitrag. Das Höchstalter für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung beträgt 55 Jahre. Um ein Angebot mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis zu bekommen, sollten Sie allerdings möglichst nicht älter als 40 Jahre sein. Weiterhin sollten Sie keine Vorerkrankungen haben, die mit wiederkehrenden Behandlungskosten verbunden sind.

Warum sollte ich über eine private Krankenversicherung nachdenken?

Mit einer privaten Krankenvollversicherung haben Sie die Möglichkeit, den Umfang der Versicherungsleistungen an Ihre individuellen Absicherungswünsche anzupassen. Zunächst sollten Sie sich die Frage stellen, worauf es Ihnen ankommt:

  • Ist Ihnen ein größerer Leistungsumfang wichtig?
  • Oder geht es Ihnen darum, Geld zu sparen?

Kommt es Ihnen auf ein umfassenderes Leistungspaket an, überlegen Sie, was Ihnen wichtig ist:

  • Möchten Sie selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus und von welchem Arzt Sie behandelt werden?
  • Ist es Ihnen wichtig, dass der Chefarzt Ihre Behandlung übernimmt?
  • Möchten Sie die Zeit im Krankenhaus lieber in einem Einzelzimmer verbringen?
  • In welcher Höhe sollen Zahnbehandlungen übernommen werden?
  • Tragen Sie eine Brille oder Kontaktlinsen? Welche Art der Kostenübernahme wünschen Sie sich? 
  • Möchten Sie, dass Kosten für eine Kur übernommen werden?
  • Sollen Kosten für alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren übernommen werden?
  • Benötigen Sie einen Versicherungsschutz im Ausland?

Bedenken Sie bei Ihren Überlegungen, dass Sie mit der privaten Krankenversicherung eine langfristige Entscheidung treffen. Solange Sie jung und gesund sind, ist die Notwendigkeit, einen Arzt oder gar ein Krankenhaus aufzusuchen, in der Regel gering. Mit zunehmendem Alter kann sich das ändern. Machen Sie sich bewusst, worauf es Ihnen dann ankommt. Denn ein Wechsel zu einem Tarif mit anderen Leistungen wird mit zunehmendem Alter und bis dahin unter Umständen aufgetretenen Erkrankungen entweder schwierig oder gar nicht mehr möglich sein. 

Welche Möglichkeiten habe ich, den monatlichen Versicherungsbeitrag zu senken?

Um den monatlichen Beitrag zu senken, eignen sich der „Selbstbehalt“ sowie die „Beitragsrückerstattung“.

Den sogenannten „Selbstbehalt“ kennen Sie vielleicht schon von anderen Versicherungsarten, wie beispielsweise der Kfz-Versicherung. Entscheiden Sie sich bei der privaten Krankenversicherung für einen Selbstbehalt, tragen Sie die Kosten für eine ambulante Behandlung oder verschriebene Medikamente bis zur Höhe des vereinbarten Betrages selbst. Sobald Sie den Betrag überschreiten, können Sie weitere Behandlungskosten bei der Krankenkasse einreichen. Der Selbstbehalt bezieht sich jeweils auf 1 Jahr.

Von der sogenannten „Beitragsrückerstattung“ profitieren Sie, wenn Sie selten krank sind. Bei Abschluss eines Tarifs mit Beitragsrückerstattung erhalten Sie einen Teil Ihrer Beiträge zurück, wenn Sie beispielsweise für einen definierten Zeitraum keine Rechnungen einreichen. Darüber hinaus wirkt es sich bei einigen Anbietern positiv auf die Versicherungsprämie aus, wenn Sie Ihre Rechnungen

  • nur 1- oder 2-mal im Jahr einreichen
  • digital über eine App einreichen

Gut zu wissen: Als Privatpatient erhalten Sie nach einer ärztlichen Behandlung die Rechnung zugeschickt. Medikamente müssen Sie in der Apotheke direkt bezahlen. Das heißt, Sie gehen für alle ambulanten Behandlungskosten in Vorleistung und reichen dann die Rechnungen und Rezepte zur Begleichung bei der privaten Krankenversicherung ein.

Wie kann ich zu einer privaten Krankenversicherung wechseln? 

Der Wechsel erfolgt in folgenden Schritten:
1. Überprüfen Sie selbst, ob Sie die Bedingungen für einen Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung erfüllen

  • Berufliche Tätigkeit und Einkommen, Alter und Einschätzung des Gesundheitszustandes, Familienplanung

2. Finden Sie den für Sie passenden Tarif

  • Achten Sie darauf, was Ihnen wichtig ist. Welche Leistungen Sie sich wünschen. Wie viel Sie bereit sind, zu zahlen

3. Stellen Sie den Antrag bei der Versicherung, die Ihren Anforderungen entspricht


4. Die Versicherung wird mit Ihnen eine Gesundheitsprüfung vornehmen


5. Fällt die Bewertung durch die Versicherungsgesellschaft positiv aus, erhalten Sie die Bestätigung für den gewünschten Tarif


6. Liegt Ihnen die Bestätigung der privaten Krankenversicherung mit einem Tarif vor, der Ihren Vorstellungen entspricht, können Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen und zur privaten Krankenversicherung wechseln

Bei der Prüfung der Voraussetzungen sowie der Antragstellung unterstützen Sie gerne die Versicherungsexperten des Deutsche Bank VersicherungsManagers.

Was bedeutet die Gesundheitsprüfung für mich? 

Beim Gesundheitscheck werden von der Versicherung Ihr aktueller Gesundheitszustand sowie vorliegende Vorerkrankungen abgefragt. Dazu füllen Sie einen Fragebogen aus, in dem Sie Fragen mit Ja oder Nein beantworten. Wenn Sie auf manche Fragen Ja geantwortet haben, werden in einigen Fällen Unterlagen vom behandelnden Arzt angefordert. Die Fragen betreffen in der Regel die folgenden Gesundheitsbereiche:

  • Allergien
  • chronische Erkrankungen
  • Infektionskrankheiten
  • Krebserkrankungen
  • psychische Erkrankungen
  • Zahngesundheit
  • Unfälle und deren Folgen
  • Einnahme von Medikamenten
  • geplante Behandlungen/Operationen
  • Suchterkrankungen (kuriert oder aktuell)

Kann ich zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechseln, wenn ich bereits privat krankenversichert bin?

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich, solange Sie noch jünger als 55 Jahre sind.

Allerdings gehört die private Krankenversicherung nicht zu den Versicherungen, für die ein häufiger Wechsel ratsam ist. Zum einen müssen Sie prüfen, wie sich Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand auf einen Versicherungswechsel auswirken, denn die alternative Versicherungsgesellschaft wird in jedem Fall eine erneute Gesundheitsprüfung mit Ihnen durchführen.

Zum anderen werden unter Umständen die von der Versicherungsgesellschaft gebildeten Rücklagen zur Entlastung Ihrer Versicherungsbeiträge im Alter nicht zu der neuen Versicherungsgesellschaft übertragen. Es handelt sich hierbei um ein „finanzielles Polster“, das einer zu starken Erhöhung der Versicherungsprämien im Alter entgegenwirkt. Das wäre in jedem Fall zu prüfen, um die Beitragsstabilität für Sie nicht zu gefährden.

Je jünger und gesünder Sie also noch sind, desto eher bietet sich der Wechsel einer privaten Krankenversicherung an. Die Versicherungsexperten des Deutsche Bank VersicherungsManagers beraten Sie gerne telefonisch zu den Möglichkeiten eines Versicherungswechsels, der zu Ihnen passt. Denn als digitaler Makler umfasst unser Angebot zahlreiche namhafte Versicherungsunternehmen. Vereinbaren Sie einfach online einen Termin.


Ist die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung für mich möglich, wenn ich privat krankenversichert bin?

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht möglich.

Ausnahmen:

  • wenn durch Aufnahme einer Beschäftigung oder eines Studiums Krankenversicherungspflicht eintritt,
  • wenn durch Gehaltsabsenkung das Entgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (Jahresbruttoeinkommen) liegt oder
  • wenn Arbeitslosigkeit eintritt und Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit bezogen wird (ALG I).

Bei Nachweis einer Pflichtversicherung besteht gegenüber der privaten Versicherung einm Sonderkündigungsrecht zum Beginn der Pflichtversicherung ohne Einhaltung der sonst üblichen Kündigungsfristen.

Ausschlüsse

Der Eintritt von der Versicherungspflicht ist ausgeschlossen, wenn der Betroffene

  • das 55. Lebensjahr vollendet hat,
  • in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war und
  • mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig war.

Trifft dies zu, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung nicht möglich.

Tipp für Selbstständige und Freiberufler:

Überprüfen Sie, ob ein Tarif mit Krankentagegeld für Sie sinnvoll ist. Damit sichern Sie sich gegen den Verdienstausfall ab, falls Sie krank werden und längere Zeit nicht arbeiten können. Je nach Versicherung/Tarif können Sie entscheiden, ab welchem Krankheitstag Sie Krankentagegeld erhalten möchten.

Die Beitragshöhe vom Krankentagegeld hängt davon ab, zu welcher Risikogruppe Sie gehören. Diese basiert auf Faktoren wie Alter, Geschlecht sowie Vorerkrankungen. Meistens bekommen Sie als Selbstständiger ca. 70 % Ihres regelmäßigen Einkommens.


Achtung, Wartezeit

Wenn Sie zum ersten Mal eine Private Krankenversicherung abschließen, kann dies zu einer Wartezeit führen. Das bedeutet, dass Sie während dieser Periode möglicherweise einige medizinische Leistungen nicht in Anspruch nehmen können. In der Regel beträgt die Wartezeit 3 Monate. Für die Zahngesundheit ist die Wartezeit in der Regel etwas länger. Je nach gewähltem Tarif beträgt sie zwischen 6 und 8 Monaten. Für den Fall, dass Sie einen Unfall erleiden oder eine allgemeine Infektionskrankheit haben, gilt die Wartezeit nicht.

Wenn Sie vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung lückenlos gesetzlich oder privat versichert waren, wird diese Periode auf die Wartezeit angerechnet. Unter Umständen haben Sie dann keine oder nur eine minimale Wartezeit.

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