Was Sie über Ihre Privathaftpflichtversicherung noch nicht wussten

Fast jede/r hat eine Privathaftpflichtversicherung. Weil Sie einfach wichtig ist. Aber manchmal ist man sich gar nicht so sicher, in welchen Fällen sie einspringt. Und was genau sie abdeckt. Wir geben antworten auf viel gestellte Fragen. Vom Internet-Risiko bis zum Fahrradunfall.

Wer kann mit versichert sein?

Hilfe, ein Fahrradfahrer hat mich umgefahren!

Neulich war ich zu Fuß unterwegs, als mir ein Fahrradfahrer den Weg abschnitt. Meine Tasche flog durch die Luft, das darinliegende iPad wurde ziemlich lädiert. Nun will der Radfahrer zwar für den Schaden aufkommen, hat aber weder eine Privathaftpflichtversicherung noch die nötigen Finanzmittel. Ich werde wohl auf den Kosten sitzen bleiben. Kann ich mich künftig gegen so etwas absichern?

Ja. Eine Absicherung für den Fall, dass der Verursacher eines Schadens nicht für die Kostenbegleichung aufkommen kann, ist grundsätzlich möglich. Schauen Sie doch in den Unterlagen Ihrer Privathaftpflichtversicherung nach, ob diese den sogenannten „Forderungsausfall“ abdeckt. Bei vielen Versicherern ist dies inbegriffen.


Hilfe, die Schlüssel zum Vereinsheim sind weg!

Die Privathaftpflichtversicherung im Überblick (Steckbrief) 

Ich bin ehrenamtlicher Fußballtrainer im Nachwuchsbereich unseres Dorfvereins und habe einen Schlüssel zum Vereinsheim. Doch was passiert, falls ich den Schlüssel verliere? Der Austausch einer Schließanlage kann teuer werden.

In der Tat kann der Austausch einer Schließanlage unangenehme Kosten verursachen. Allerdings sichern manche Privathaftpflichtversicherungen den Verlust fremder Schlüssel ab. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach.


Hilfe, beim Umzug geht etwas kaputt!

Nächsten Monat zieht mein bester Freund um und ich möchte ihm natürlich helfen. Nun habe ich gehört, dass Schäden, die im Rahmen eines privaten Umzugs entstehen, nicht von der Privathaftpflichtversicherung übernommen werden. Ist das richtig?

Das kann durchaus sein. Man spricht in diesem Zusammenhang von „Gefälligkeitsschäden“ – das sind Schäden, die verursacht werden, wenn Sie einem Freund auf dessen Wunsch hin helfen, etwa bei einem Umzug. Eine solche Absicherung ist heute in der Regel in jedem Versicherungstarif Standard. Allerdings kann die Qualität der Absicherung stark variieren – schauen Sie am besten einfach einmal in Ihrem Versicherungsschein nach oder fragen Sie einen Versicherungsexperten.


Hilfe, die Kamera der Cousine ist ruiniert!

Meine Cousine ist Hobbyfotografin und hat ein teures Equipment. Neulich habe ich mir ihre Kamera geborgt, um Fotos von meinen Kindern zu schießen – und dabei ist mir die Kamera ins Planschbecken gefallen. Meine Cousine sagt, die Versicherung werde das nicht zahlen – stimmt das?

Das kommt ganz darauf an: Haben Sie eine Privathaftpflichtversicherung?
Wenn ja, schauen Sie einmal nach, ob diese den Schadensersatz für „geliehene Sachen“ abdeckt. Tatsächlich sind nicht bei jeder Haftpflichtversicherung Schäden von fremden beweglichen Sachen mitversichert, die geliehen oder gemietet sind.


Hilfe, mein Kind hat einen Schaden verursacht!

Mein vierjähriger Sohn ist ziemlich experimentierfreudig – neulich wollte er mit seiner Schippe ein Muster in Nachbars Auto zeichnen. Ich konnte das gerade noch verhindern, aber ich fürchte, dass Ähnliches wieder passiert. Eine Bekannte erklärte mir kürzlich, dass Kinder erst ab einem bestimmten Alter bei der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind. Was kann ich tun?

Ihre Bekannte hat Recht: Kinder, die noch nicht ihren 7. Geburtstag gefeiert haben, können laut Gesetz für Schäden nicht verantwortlich gemacht werden. Sie sind „deliktunfähig“. Bei Schäden im fließenden Verkehr sind Kinder sogar erst ab einem Alter von 10 Jahren verantwortlich. Es gibt aber durchaus Versicherungen, die „deliktunfähige Kinder“ mitversichern. Fragen Sie am besten gleich nach, wie es bei Ihrem Versicherer aussieht.


Hilfe, ich will sicher Urlaub im Ausland machen!

Fürs nächste Jahr haben wir endlich wieder einen Urlaub in Frankreich geplant. Da wir mit der ganzen Familie unterwegs sind und ein Haus am Meer gemietet haben, möchte ich sicherstellen, dass wir für den Fall der Fälle abgesichert sind. Berücksichtigt eine Haftpflichtversicherung auch Schäden, die im Ausland entstehen – oder ist die Leistung auf Deutschland beschränkt?

Gut, dass Sie so vorausschauend planen! Und ja: Eine Privathaftpflichtversicherung gilt auch im Ausland. Dem entspannten Urlaub steht also nichts im Wege. Sie sollten lediglich dann einmal genauer in Ihren Versicherungsunterlagen nachschauen, wenn Sie vorhaben, für eine längere Zeit als für den üblichen Urlaub im Ausland zu sein. Hier gibt es von Versicherung zu Versicherung durchaus Unterschiede, wie lange eine Deckung gilt.


Hilfe, ich soll auf den Hund eines Bekannten aufpassen!

Ein guter Bekannter hat jetzt einen Hund, noch ganz jung und wild. Ich habe ihm versprochen, dass ich ab und zu einmal auf ihn aufpasse, weil ich durch meine Arbeit im Homeoffice flexibler bin als er. Muss ich mir Gedanken machen, wenn der Hund einmal etwas anstellt?

Zum Glück gibt es auch hier Absicherungsmöglichkeiten. Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung auch das „Hüten fremder Hunde“ mitversichert. Ist das der Fall, können Sie sich ohne Sorgen um den Hund Ihres Bekannten kümmern.


Hilfe, mein Kind ist zu alt für meine Privathaftpflichtversicherung!

Meine Kinder sind zwar schon erwachsen, aber studieren noch. Meine Tochter ist 22, studiert BWL und ist mit ihrem Studium auch bald fertig. Mein Sohn hat sich allerdings für Medizin entschieden, ist gerade 26 geworden und aktuell ist noch kein Ende in Sicht. Jetzt habe ich gehört, dass u. U. meine Haftpflichtversicherung nicht mehr greift. Ist das richtig?

Sofern Sie eine Privathaftpflichtversicherung für Ihre Familie abgeschlossen haben, können Sie sehr wahrscheinlich ruhig durchatmen. Grundsätzlich sind dann mit einer Privathaftpflichtversicherung nämlich alle Familienmitglieder abgesichert, also auch die Kinder. Das gilt in der Regel so lange, bis die Kinder ihre erste Ausbildung abgeschlossen haben – unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zum Ende einer zweiten Ausbildung. Es gibt jedoch einige wenige Versicherungsgesellschaften, die die Absicherung der Kinder bis zum 25. Lebensjahr begrenzen. Überprüfen Sie also am besten die Versicherungsbedingungen Ihrer aktuellen Privathaftpflichtversicherung.

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