Fast jede/r hat eine Privathaftpflichtversicherung. Weil Sie einfach wichtig ist. Aber manchmal ist man sich gar nicht so sicher, in welchen Fällen sie einspringt. Und was genau sie abdeckt. Wir geben antworten auf viel gestellte Fragen. Vom Internet-Risiko bis zum Fahrradunfall.
Ja. Eine Absicherung für den Fall, dass der Verursacher eines Schadens nicht für die Kostenbegleichung aufkommen kann, ist grundsätzlich möglich. Schauen Sie doch in den Unterlagen Ihrer Privathaftpflichtversicherung nach, ob diese den sogenannten „Forderungsausfall“ abdeckt. Bei vielen Versicherern ist dies inbegriffen.
Die Privathaftpflichtversicherung im Überblick (Steckbrief)
In der Tat kann der Austausch einer Schließanlage unangenehme Kosten verursachen. Allerdings sichern manche Privathaftpflichtversicherungen den Verlust fremder Schlüssel ab. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach.
Das kann durchaus sein. Man spricht in diesem Zusammenhang von „Gefälligkeitsschäden“ – das sind Schäden, die verursacht werden, wenn Sie einem Freund auf dessen Wunsch hin helfen, etwa bei einem Umzug. Eine solche Absicherung ist heute in der Regel in jedem Versicherungstarif Standard. Allerdings kann die Qualität der Absicherung stark variieren – schauen Sie am besten einfach einmal in Ihrem Versicherungsschein nach oder fragen Sie einen Versicherungsexperten.
Das kommt ganz darauf an: Haben Sie eine Privathaftpflichtversicherung?
Wenn ja, schauen Sie einmal nach, ob diese den Schadensersatz für „geliehene Sachen“ abdeckt. Tatsächlich sind nicht bei jeder Haftpflichtversicherung Schäden von fremden beweglichen Sachen mitversichert, die geliehen oder gemietet sind.
Ihre Bekannte hat Recht: Kinder, die noch nicht ihren 7. Geburtstag gefeiert haben, können laut Gesetz für Schäden nicht verantwortlich gemacht werden. Sie sind „deliktunfähig“. Bei Schäden im fließenden Verkehr sind Kinder sogar erst ab einem Alter von 10 Jahren verantwortlich. Es gibt aber durchaus Versicherungen, die „deliktunfähige Kinder“ mitversichern. Fragen Sie am besten gleich nach, wie es bei Ihrem Versicherer aussieht.
Gut, dass Sie so vorausschauend planen! Und ja: Eine Privathaftpflichtversicherung gilt auch im Ausland. Dem entspannten Urlaub steht also nichts im Wege. Sie sollten lediglich dann einmal genauer in Ihren Versicherungsunterlagen nachschauen, wenn Sie vorhaben, für eine längere Zeit als für den üblichen Urlaub im Ausland zu sein. Hier gibt es von Versicherung zu Versicherung durchaus Unterschiede, wie lange eine Deckung gilt.
Zum Glück gibt es auch hier Absicherungsmöglichkeiten. Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung auch das „Hüten fremder Hunde“ mitversichert. Ist das der Fall, können Sie sich ohne Sorgen um den Hund Ihres Bekannten kümmern.
Sofern Sie eine Privathaftpflichtversicherung für Ihre Familie abgeschlossen haben, können Sie sehr wahrscheinlich ruhig durchatmen. Grundsätzlich sind dann mit einer Privathaftpflichtversicherung nämlich alle Familienmitglieder abgesichert, also auch die Kinder. Das gilt in der Regel so lange, bis die Kinder ihre erste Ausbildung abgeschlossen haben – unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zum Ende einer zweiten Ausbildung. Es gibt jedoch einige wenige Versicherungsgesellschaften, die die Absicherung der Kinder bis zum 25. Lebensjahr begrenzen. Überprüfen Sie also am besten die Versicherungsbedingungen Ihrer aktuellen Privathaftpflichtversicherung.
Dann melden Sie sich wie gewohnt über Ihr OnlineBanking an und schalten sich über „Versicherungen hinzufügen“ frei.
Registrieren Sie sich ganz einfach direkt beim Deutsche Bank VersicherungsManager. Wir freuen uns auf Sie.
Stellen Sie sich vor, Ihr Rotweinglas fällt um – auf die neue, helle Couch Ihrer Freunde. Oder Sie sind am Samstagmorgen mit dem Fahrrad unterwegs zum Bäcker. Plötzlich läuft unerwartet ein Fußgänger auf Ihre Fahrbahn. Dem Fußgänger können Sie gerade noch ausweichen. Bei Ihrem Ausweichmanöver schrammen Sie jedoch ein parkendes Auto …
Jeder, der ein Auto besitzt, benötigt mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Denn es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung. Verursachen Sie einen Autounfall, trägt diese Versicherung die durch den Unfall verursachten Kosten der anderen Unfallbeteiligten. Lesen Sie hier Alles Weitere auch zu den Themen Kaskoversicherungen, den Autoschutzbrief und die Insassenunfallversicherung.