Warum benötige ich eine private Haftpflichtversicherung?

Stellen Sie sich vor, Ihr Rotweinglas fällt um – auf die neue, helle Couch Ihrer Freunde. Oder Sie sind am Samstagmorgen mit dem Fahrrad unterwegs zum Bäcker. Plötzlich läuft unerwartet ein Fußgänger auf Ihre Fahrbahn. Dem Fußgänger können Sie gerade noch ausweichen. Bei Ihrem Ausweichmanöver schrammen Sie jedoch ein parkendes Auto …

Die Privathaftpflichtversicherung im Überblick

Wichtig für wen?

Jede Privatperson sollte über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert sein. 

Wer ist mitversichert?

Je nach Lebenssituation: Für Singles gibt es den Singletarif. Leben Sie in einer Partnerschaft oder sind verheiratet und haben Kinder, ist mit einem Vertrag die gesamte Familie abgesichert.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte auf die individuelle Situation abgestimmt sein. Möglich ist eine Absicherung bis zu 50 Millionen €.

Wie oft überprüfen?

Einen Blick auf Ihre Privathaftpflichtversicherung sollten Sie immer dann werfen, wenn sich Ihre persönliche Lebenssituation ändert. Eine regelmäßige Überprüfung ist alle 1 bis 2 Jahre sinnvoll. Das Beratungsteam des Deutsche Bank VersicherungsManagers unterstützt Sie gerne telefonisch dabei. Eine Terminvereinbarung ist über die kostenlose Service-Hotline 0800 - 6910910 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder per E-Mail an support@db-versicherungsmanager.de möglich.

Übliche Kündigungsfrist

Eine Kündigung ist in der Regel bis spätestens 3 Monate vor der nächsten Hauptfälligkeit möglich.

Angebote bei uns

Das Angebot für Privathaftpflichtversicherungen des Deutsche Bank VersicherungsManagers umfasst zahlreiche namhafte Versicherungsunternehmen.


Die Privathaftpflichtversicherung im Detail

Die Privathaftpflichtversicherung im Detail

In welcher Situation benötige ich eine Privathaftpflichtversicherung?

Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die Sie schuldhaft verursachen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich fahrlässig verhalten haben oder es einfach nur ein Missgeschick war. Abgesichert sind Sie durch die Privathaftpflichtversicherung gegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

Von einem Sachschaden spricht man, wenn eine Sache beschädigt wird oder verloren geht. In unserem oben beschriebenen Beispiel: die Beschädigung der neuen Couch durch ein umgestoßenes Rotweinglas.

Von einem Personenschaden spricht man, wenn eine Person verletzt wird. Stellen wir uns vor, Sie können in oben beschriebenem Beispiel dem Fußgänger nicht mehr ausweichen. Er stürzt unglücklich und wird verletzt. So entstehen Kosten für die medizinische Behandlung.

Darüber hinaus kann ein Vermögensschaden entstehen, wenn der Fußgänger durch seine Verletzung finanzielle Einbußen hat, weil er beispielsweise als selbstständiger Handwerker eine Zeit lang nicht in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

In welchen Fällen tritt Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht ein?

Die Privathaftpflichtversicherung leistet zum Beispiel nicht bei Schäden, die

  • Sie vorsätzlich begangen haben,
  • Sie selbst erleiden beziehungsweise bei denen Sie der Geschädigte sind,
  • bei Personen entstehen, die in Ihrer Versicherung mitversichert sind, oder
  • durch den Gebrauch von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstehen.

Wer kann mit meiner Privathaftpflichtversicherung abgesichert sein?

Mit einer Privathaftpflichtversicherung können Sie, je nach Ihrer persönlichen Lebenssituation, sich selbst, Ihren Lebens- oder Ehepartner sowie Ihre Kinder absichern. Ihre Kinder sind in der Regel so lange mitversichert, wie sie sich in der ersten Ausbildung befinden und nicht verheiratet sind. Haben Sie Haustiere? Einige davon werden auch durch die Privathaftpflichtversicherung mit abgedeckt, wie z. B. Meerschweinchen, Vögel und Katzen. Für einen Hund oder ein Pferd benötigen Sie eine Zusatzversicherung.

In welcher Höhe sollte ich die Privathaftpflichtversicherung abschließen?

Verletzen Sie bei einem Unfall eine Person, können mitunter hohe Schäden entstehen:

  • Mit der medizinischen Behandlung der Verletzung sind Kosten verbunden, die von der Krankenversicherung des Geschädigten unter Umständen von Ihnen eingefordert werden können.
  • Darüber hinaus kann die Verletzung im schlimmsten Fall zu einer lebenslangen Beeinträchtigung des Geschädigten führen. Damit können für Sie lebenslange Schadensersatzzahlungen einhergehen.

Die Wahl der Deckungssumme sollte abhängig von Ihrer persönlichen Situation erfolgen. Wir empfehlen jedoch, sich nur in speziellen Ausnahmen für eine Deckungssumme unter 10 Millionen € zu entscheiden.

Was sollte meine Privathaftpflichtversicherung auf jeden Fall abdecken?

Mietsachschadenklausel

Wenn Sie in einer gemieteten Immobilie wohnen, sollte Ihre Privathaftpflichtversicherung Schäden an der Wohnung bzw. dem Haus des Vermieters abdecken. Oder verbringen Sie Ihren Urlaub gerne in einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung? Achten Sie darauf, dass auch gemietete Feriendomizile sowie Schrebergärten mit abgesichert sind. Orientierungswert für die Versicherungssumme: 500.000 €.

Allmählichkeitsschäden

Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sollte Ihre Privathaftpflichtversicherung Kosten für Allmählichkeitsschäden tragen. Es handelt sich hierbei um Schäden, die erst nach und nach sichtbar werden. Diese können z. B. durch Feuchtigkeit entstehen.

Forderungsausfall

Stellen Sie sich vor, jemand fügt Ihnen einen größeren Schaden zu, der selbst weder eine Privathaftpflichtversicherung hat noch die nötigen Mittel, um die durch den Schaden entstandenen Kosten zu tragen. Damit Sie in einem solchen Fall nicht auf den Kosten sitzen bleiben, können Sie sich über einen Tarif mit Forderungsausfall absichern. Das heißt, Ihre Versicherung wird dann für den Schaden aufkommen. Voraussetzung hierfür ist in der Regel allerdings, dass Sie gegen den Verursacher des Schadens einen rechtskräftigen und vollstreckbaren Titel erwirkt haben.

Deliktunfähige Kinder

Die Absicherung deliktunfähiger Kinder ist sinnvoll, wenn Sie ein Kind haben, das jünger als 7 Jahre ist. Was bedeutet das? Kinder bis zu einem Alter von 7 Jahren (im bewegten Straßenverkehr unter 10 Jahren) bezeichnet man als deliktunfähig, also schuldunfähig. Das bedeutet, dass sie für mögliche Schäden, die sie verursachen, nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Und Sie als Eltern sind in der Regel nur dann haftbar, wenn man Ihnen unterlassene Aufsichtspflicht nachweist. Das hat zur Konsequenz, dass Ihre Privathaftpflichtversicherung für einen Schaden, den Ihr Kind verursacht hat, unter Umständen nicht aufkommt. Fährt Ihr Kind beispielsweise auf der Straße vor dem Haus Fahrrad und beschädigt dabei das parkende Auto Ihrer netten Nachbarin, bliebe diese auf den Kosten sitzen und ein Nachbarschaftsstreit wäre vorprogrammiert. Durch einen Tarif, der „deliktunfähige Kinder“ absichert, können Sie das vermeiden.

Schutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt

Wenn Sie Ihren Urlaub gerne im Ausland verbringen oder vielleicht sogar einmal einen längeren Auslandsaufenthalt geplant haben, achten Sie darauf, dass Ihre Privathaftpflichtversicherung auch außerhalb von Deutschland gilt. Der Versicherungsschutz sollte während eines Aufenthaltes in der EU zeitlich unbegrenzt sein und weltweit für 2 bis 3 Jahre im gleichen Umfang wie im Inland bestehen.

Vorsorgeversicherung

Im Leben gibt es immer wieder Veränderungen. Mit einer Vorsorgeversicherung sind Sie auch gegen Schäden durch Risiken abgesichert, die erst nach Vertragsabschluss auftreten. Sie erwerben zum Beispiel nach Vertragsabschluss ein Haus, das mit einer Ölheizung betrieben wird. Entsteht durch den Öltank ein Schaden, tritt die Privathaftpflichtversicherung ein. Orientierungswert für die Versicherungssumme: 3 Millionen € (50.000 € für Vermögensschäden).

Hüten fremder Hunde/Pferde

Passen Sie immer einmal wieder auf den Hund Ihres Nachbarn auf oder kümmern sich um das Pferd Ihres besten Freundes, wenn dieser im Urlaub ist, achten Sie darauf, dass in diesem Zusammenhang entstehende Schäden auch durch Ihre Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen

Falls Sie sich ab und zu Dinge beim Nachbarn oder bei Freunden ausleihen – die Bohrmaschine für die Wohnungsrenovierung oder die Kamera für besondere Landschaftsaufnahmen –, achten Sie darauf, dass Ihre Privathaftpflichtversicherung auch für Schäden an „geliehenen oder gemieteten Sachen“ aufkommt. 

Gefälligkeitsschaden

Stellen Sie sich vor, Sie helfen einem Freund beim Umzug und beim Transport der Möbel kommt etwas zu Bruch. In einem solchen Fall spricht man von einem Gefälligkeitsschaden. Eine solche Absicherung ist heute zwar in der Regel in jedem Versicherungstarif Standard. Allerdings kann die Qualität der Absicherung stark variieren. Überprüfen Sie deshalb Ihren aktuellen Tarif, wie Sie gegen „Gefälligkeitsschäden“ abgesichert sind.

Computer- bzw. Internetrisiken

Die Absicherung gegen Computerrisiken ist ein wichtiges Thema für die Privathaftpflichtversicherung.

In diesem Zusammenhang gibt es allerdings verschiedene Aspekte:

  • Internetbetrug
  • Schäden durch Übertragung von Viren
  • Verletzung von Bildrechten

Damit Sie gegen Computer- bzw. Internetrisiken die für sich passende Versicherung finden, setzen Sie sich bitte mit unserem Expertenteam in Verbindung.

Welche Risiken muss ich durch eine separate Haftpflichtversicherung abdecken?

Sie haben einen Hund oder ein Pferd?

Dann ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sehr empfehlenswert. In einigen Bundesländern gibt es sogar die Pflicht zum Abschluss einer solchen Versicherung für Hundebesitzer. Als Hundehalter haften Sie für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht.

Sie planen den Bau Ihrer eigenen vier Wände?

Dann ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung wichtig. Denn auf einer Baustelle gibt es viele Gefahren für Kinder, Nachbarn oder Passanten, die zum Beispiel durch ungesicherte Schächte, gestapeltes Material oder unzureichende Absperrungen zu Schaden kommen können. Durch beispielsweise Pflegekosten, Verdienstausfälle oder Schmerzensgeld können hohe Kosten entstehen.

Sie heizen mit Öl?

Wenn Ihre Privathaftpflichtversicherung Ihren Öltank nicht mit absichert, ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll. Stellen Sie sich vor, der Öltank wird undicht und Heizöl verseucht das Erdreich. Ausgrabung und Entsorgung können hohe Kosten verursachen.

Sie vermieten eine Wohnung oder ein Haus?

Dann ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll für Sie. Stellen Sie sich vor, im Winter rutscht ein Nachbar auf Ihrem nicht gestreuten Grundstück aus. Da können hohe Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen.

Sie sind selbstständig beziehungsweise freiberuflich tätig?

Dann ist es sinnvoll, über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung nachzudenken, die Sie gegen Risiken aus Ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit absichert. Für einige Berufe ist diese Versicherung ohnehin Pflicht.

Sie sind mit dem Auto oder mit dem Motorrad unterwegs?

Dann benötigen Sie eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung. Für Fahrzeughalter ist diese gesetzlich vorgeschrieben.

Updategarantie

Wenn Ihr Versicherungstarif eine sogenannte „Updategarantie“ enthält, profitieren Sie ohne Ihr Zutun von Verbesserungen des Leistungsangebotes, das heißt, neue Leistungen werden ganz automatisch in Ihrem Tarif aufgenommen.

Ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung mit Selbstbehalt sinnvoll?

Schließen Sie eine Privathaftpflichtversicherung mit Selbstbehalt ab, so tragen Sie im Versicherungsfall einen Teil der Schadenssumme selbst. Die Höhe des Selbstbehaltes variiert je nach Versicherungsanbieter und Tarif. Sie kann von Ihnen in der Regel frei gewählt werden und liegt, abgestuft, meist zwischen 125 und 500 €. Die Versicherung übernimmt dann erst die Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen. Entscheiden Sie sich für einen Versicherungstarif mit Selbstbehalt, reduziert das den jährlichen Beitrag.

Allerdings kommen sogenannte Bagatellschäden recht häufig vor. Deshalb sollten Sie für sich persönlich abwägen: Geht es Ihnen primär um die Absicherung größerer Unfälle, oder möchten Sie, dass auch Kosten für Bagatellschäden von Ihrer Privathaftpflichtversicherung übernommen werden?

Die Registrierung für den Deutsche Bank VersicherungsManager

Sie sind bereits Deutsche Bank Kunde?

Dann melden Sie sich wie gewohnt über Ihr OnlineBanking an und schalten sich über „Versicherungen hinzufügen“ frei.

Sie sind kein Deutsche Bank Kunde?

Registrieren Sie sich ganz einfach direkt beim Deutsche Bank VersicherungsManager. Wir freuen uns auf Sie.

Das könnte Sie auch interessieren

Was Sie über Ihre Haftpflichtversicherung noch nicht wussten

Fast jede/r hat eine Privathaftpflichtversicherung. Weil Sie einfach wichtig ist. Aber manchmal ist man sich gar nicht so sicher, in welchen Fällen sie einspringt. Und was genau sie abdeckt. Wir geben antworten auf viel gestellte Fragen. Vom Internet-Risiko bis zum Fahrradunfall.

Warum Benötige ich eine Kfz-Versicherung?

Jeder, der ein Auto besitzt, benötigt mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Denn es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung. Verursachen Sie einen Autounfall, trägt diese Versicherung die durch den Unfall verursachten Kosten der anderen Unfallbeteiligten. Lesen Sie hier Alles Weitere auch zu den Themen Kaskoversicherungen, den Autoschutzbrief und die Insassenunfallversicherung.