Absolut richtig, darüber nachzudenken. Grundsätzlich sollte man seine Versicherungen regelmäßig überprüfen. Bei der Hausratversicherung ist ein Check auf jeden Fall immer dann sinnvoll, wenn man umzieht oder sein Mobiliar verändert. Denn der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich nach der Größe der Wohnung oder des Hauses sowie dem angegebenen Wert der Gegenstände, die sich im Haushalt befinden.
Die Antwort ist ein klares „Jein“. Beziehungsweise: Es kommt darauf an. Juristisch gesehen spricht man in einem solchen Fall von „Fahrlässigkeit“. Tatsächlich ist es so, dass nicht jede Versicherung diesen Fall abdeckt, eine Absicherung ist aber sehr wohl möglich. Wir überprüfen gerne mit Ihnen, ob in Ihrer Hausratversicherung „Fahrlässigkeit“ mit abgedeckt ist. Falls nicht, können Sie ggf. eine Anpassung Ihrer Versicherung vornehmen.
Die Absicherung eines Fahrrads oder eines E-Bikes ist grundsätzlich über die Hausratversicherung möglich. Diese Absicherung muss aber ausdrücklich formuliert sein. Die Versicherung gibt dann auch vor, wo und wie das Fahrrad abgestellt und gesichert sein muss. Wir überprüfen gerne mit Ihnen, ob und, wenn ja, mit welchen Vorgaben Ihr E-Bike mit abgesichert ist oder ob Sie ggf. eine Anpassung Ihrer Hausratversicherung vornehmen sollten.
Solche Schäden übernimmt grundsätzlich die sogenannte „Glasversicherung“, die üblicherweise mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden kann. Wir prüfen den Schadensfall gerne für Sie beziehungsweise mit Ihrer Hausratversicherung.
Das ist sehr ärgerlich, aber vielleicht haben Sie eine Chance, wenigstens den Wert der gestohlenen Gegenstände ersetzt zu bekommen. Wir schauen gerne für Sie in den Versicherungsunterlagen Ihrer Hausratversicherung nach, ob die sogenannte „Außenversicherung“ mit abgedeckt ist.
Das tut uns sehr leid. Nach einer großen Freude solch ein Schock! Aber vielleicht haben Sie noch eine Chance auf Schadensbegrenzung. War der Zugang zur Wäsche prinzipiell gesichert? War das Gartentor verschlossen und hat sich der Dieb gewaltsam Zugang verschafft? Haben Sie eine Hausratversicherung? Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten können, sollte dieser Diebstahl abgesichert sein und Ihre Hausratversicherung kommt für den entstandenen Schaden auf. Wichtig: Setzen Sie sich direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung, melden Sie den Schaden und besprechen Sie die weitere Vorgehensweise. Falls Sie eine Hausratversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen haben, gleichen Sie den Einkaufswert mit der Höhe des Selbstbehaltes ab.
Leider ist das korrekt. Verschaffen sich etwa Einbrecher durch ein manipuliertes Smarthometürschloss Zugang zu einer Wohnung, ohne dabei physische Einbruchsspuren zu hinterlassen, kommt nicht jede Hausratversicherung für den entstandenen Schaden auf. Die Übernahme von Schäden durch Einbruch in Häuser oder Wohnungen, die durch ein Smarthomesystem gesichert sind, muss in den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ausdrücklich formuliert sein. Hintergrund: Zwar sind Smarthomesysteme im Trend, jedoch haben Hacker, die auf Sicherheitstests von Systemen spezialisiert sind, mehrfach bewiesen: Es gibt einige Smarthomesysteme, die auch ohne ausgeprägte Programmierexpertise überlistet werden können. Damit kann die Türanlage ganz ohne Einbruchsspuren geöffnet werden. In einem solchen Fall bleiben die Opfer oft auf den Kosten sitzen, die durch den Einbruch entstanden sind. Deshalb ist es ratsam, bei Nutzung eines Smarthomesystems die Versicherungsbedingungen Ihrer Hausratversicherung zu überprüfen und gegebenenfalls Ihre Absicherung anzupassen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch an das Expertenteam des Deutsche Bank VersicherungsManagers.
Dann melden Sie sich wie gewohnt über Ihr OnlineBanking an und schalten sich über „Versicherungen hinzufügen“ frei.
Registrieren Sie sich ganz einfach direkt beim Deutsche Bank VersicherungsManager. Wir freuen uns auf Sie.
Stellen Sie sich vor, Ihre Wohnungseinrichtung wird zerstört, zum Beispiel durch einen Brand oder einen Wasserschaden. Überschlagen Sie einfach einmal im Kopf den Neuwert Ihres Hab und Guts. Und überlegen Sie, wie viel Geld Sie auf der anderen Seite angespart haben. Reicht Ihr Guthaben aus, um im Fall der Fälle die Wiederbeschaffung abzudecken? Würden Sie Ihr Erspartes dafür einsetzen wollen?
Stellen Sie sich vor, Ihr Rotweinglas fällt um – auf die neue, helle Couch Ihrer Freunde. Oder Sie sind am Samstagmorgen mit dem Fahrrad unterwegs zum Bäcker. Plötzlich läuft unerwartet ein Fußgänger auf Ihre Fahrbahn. Dem Fußgänger können Sie gerade noch ausweichen. Bei Ihrem Ausweichmanöver schrammen Sie jedoch ein parkendes Auto