Was Sie über Ihre Hausratversicherung noch nicht wussten

In den eigenen vier Wänden kann vieles passieren – für solche Fälle empfiehlt sich unbedingt eine Hausratversicherung. Doch wann genau tritt diese für Schäden ein? Wir geben Antworten auf vielgestellte Fragen – von „Ist mein E-Bike mitversichert?“ bis „Inwieweit sind meine Sachen auch im Urlaub gegen Diebstahl versichert?“

Hilfe, ich bin umgezogen!

Neulich fragt mich eine Freundin, ob ich eigentlich eine Hausratversicherung habe. „Klar“, sag ich, „die ist doch wichtig. Habe ich schon für meine erste Wohnung abgeschlossen.“ Allerdings ist das jetzt zehn Jahre her, inzwischen bin ich dreimal umgezogen. Ob die Versicherung überhaupt noch passt?

Absolut richtig, darüber nachzudenken. Grundsätzlich sollte man seine Versicherungen regelmäßig überprüfen. Bei der Hausratversicherung ist ein Check auf jeden Fall immer dann sinnvoll, wenn man umzieht oder sein Mobiliar verändert. Denn der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich nach der Größe der Wohnung oder des Hauses sowie dem angegebenen Wert der Gegenstände, die sich im Haushalt befinden.


Hilfe, meine Waschmaschine ist ausgelaufen!

Gestern war ich Tennis spielen. Kurz davor habe ich noch schnell die Waschmaschine angestellt. Als ich das meinem Tennispartner gegenüber erwähnte, sagte er: „Wenn die jetzt ausläuft, zahlt keine Versicherung.“ Ist das richtig? Ich dachte, die Hausratversicherung kommt auch für Schäden durch Waschmaschinen auf...

Die Antwort ist ein klares „Jein“. Beziehungsweise: Es kommt darauf an. Juristisch gesehen spricht man in einem solchen Fall von „Fahrlässigkeit“. Tatsächlich ist es so, dass nicht jede Versicherung diesen Fall abdeckt, eine Absicherung ist aber sehr wohl möglich. Wir überprüfen gerne mit Ihnen, ob in Ihrer Hausratversicherung „Fahrlässigkeit“ mit abgedeckt ist. Falls nicht, können Sie ggf. eine Anpassung Ihrer Versicherung vornehmen.


Hilfe, mein Fahrrad ist weg!

Bislang habe ich mein Fahrrad immer im Hof hinter dem Haus abgestellt. Nun habe ich mir kürzlich ein E-Bike gekauft. Das war eine ziemliche Investition. Wie kann ich das E-Bike am besten schützen?

Die Absicherung eines Fahrrads oder eines E-Bikes ist grundsätzlich über die Hausratversicherung möglich. Diese Absicherung muss aber ausdrücklich formuliert sein. Die Versicherung gibt dann auch vor, wo und wie das Fahrrad abgestellt und gesichert sein muss. Wir überprüfen gerne mit Ihnen, ob und, wenn ja, mit welchen Vorgaben Ihr E-Bike mit abgesichert ist oder ob Sie ggf. eine Anpassung Ihrer Hausratversicherung vornehmen sollten.


Hilfe, mein Cerankochfeld hat einen Sprung!

Letzte Woche habe ich für Freunde gekocht. Dabei ist mir der heiße Kochtopf versehentlich aus der Hand geglitten. Das Ergebnis: Die Cerankochfeldscheibe hat einen langen Sprung. Was tun? Ist das durch meine Versicherung abgedeckt?

Solche Schäden übernimmt grundsätzlich die sogenannte „Glasversicherung“, die üblicherweise mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden kann. Wir prüfen den Schadensfall gerne für Sie beziehungsweise mit Ihrer Hausratversicherung.


Hilfe, wir wurden im Urlaub bestohlen!

Wir sind für ein paar Tage in eine Ferienwohnung nach Dänemark gereist. Am dritten Tag kamen wir von einem Spaziergang zurück und mussten feststellen, dass die Hauseingangstür aufgebrochen war. Die Wohnung haben wir durchwühlt vorgefunden. Notebook, Schmuck und Bargeld waren gestohlen. Nun fragen wir uns: Wird uns wenigstens der Gegenwert ersetzt?

Das ist sehr ärgerlich, aber vielleicht haben Sie eine Chance, wenigstens den Wert der gestohlenen Gegenstände ersetzt zu bekommen. Wir schauen gerne für Sie in den Versicherungsunterlagen Ihrer Hausratversicherung nach, ob die sogenannte „Außenversicherung“ mit abgedeckt ist.


Hilfe, jemand hat meine neue Sommermode von der Wäscheleine geklaut!

In den letzten Tagen war das Wetter so schön, dass mich meine Vorfreude auf den Sommer zum ausgiebigen Onlineshopping inspiriert hat. Zu meiner großen Freude waren die Sachen „in echt“ noch viel schöner als im Onlineshop. Und gepasst haben sie auch. Also habe ich gleich alles gewaschen und bei dem schönen Wetter draußen auf der Wäschespinne aufgehängt. Doch als ich nach 3 Stunden schauen wollte, ob meine neuen Errungenschaften getrocknet sind, war der Schreck groß. Die Wäschespinne war komplett leer. Tatsächlich bin ich bestohlen worden. Was kann ich nur machen?

Das tut uns sehr leid. Nach einer großen Freude solch ein Schock! Aber vielleicht haben Sie noch eine Chance auf Schadensbegrenzung. War der Zugang zur Wäsche prinzipiell gesichert? War das Gartentor verschlossen und hat sich der Dieb gewaltsam Zugang verschafft? Haben Sie eine Hausratversicherung? Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten können, sollte dieser Diebstahl abgesichert sein und Ihre Hausratversicherung kommt für den entstandenen Schaden auf. Wichtig: Setzen Sie sich direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung, melden Sie den Schaden und besprechen Sie die weitere Vorgehensweise. Falls Sie eine Hausratversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen haben, gleichen Sie den Einkaufswert mit der Höhe des Selbstbehaltes ab.


Hilfe, meine Hausratversicherung ist leider nicht so modern wie mein Smarthomesystem.

Ich bin superstolz auf mein neues Smarthomesystem. Die neue Technologie macht mir einfach Spaß. Und bis jetzt dachte ich auch, die Türöffnung auf Fingerabdruck umzustellen, sei eine sicherere Variante, als den herkömmlichen Schlüssel zu verwenden. Allerdings habe ich jetzt in einem Post auf Facebook gelesen, dass bei einem Einbruch nicht jede Hausratversicherung für den Schaden aufkommt, falls die Wohnung durch ein Smarthomesystem gesichert wird. Stimmt das?

Leider ist das korrekt. Verschaffen sich etwa Einbrecher durch ein manipuliertes Smarthometürschloss Zugang zu einer Wohnung, ohne dabei physische Einbruchsspuren zu hinterlassen, kommt nicht jede Hausratversicherung für den entstandenen Schaden auf. Die Übernahme von Schäden durch Einbruch in Häuser oder Wohnungen, die durch ein Smarthomesystem gesichert sind, muss in den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ausdrücklich formuliert sein. Hintergrund: Zwar sind Smarthomesysteme im Trend, jedoch haben Hacker, die auf Sicherheitstests von Systemen spezialisiert sind, mehrfach bewiesen: Es gibt einige Smarthomesysteme, die auch ohne ausgeprägte Programmierexpertise überlistet werden können. Damit kann die Türanlage ganz ohne Einbruchsspuren geöffnet werden. In einem solchen Fall bleiben die Opfer oft auf den Kosten sitzen, die durch den Einbruch entstanden sind. Deshalb ist es ratsam, bei Nutzung eines Smarthomesystems die Versicherungsbedingungen Ihrer Hausratversicherung zu überprüfen und gegebenenfalls Ihre Absicherung anzupassen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch an das Expertenteam des Deutsche Bank VersicherungsManagers.

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