Planen Sie noch den Erwerb eines E-Autos in diesem Jahr? E-Autos
stellen besondere Anforderungen an Kfz-Versicherungen. Inzwischen haben einige
Versicherungsgesellschaften Tarife extra für E-Autos entwickelt. Andere Anbieter
haben bestehende Tarife um die für E-Autos wichtigen Leistungsbestandteile
angepasst. Wir erläutern Ihnen, worauf Sie bei dem Abschluss einer
Kfz-Versicherung für ein E-Auto achten sollten.
Grundsätzlich gilt wie bei jedem anderen Auto: Selbstverständlich benötigen Sie auch für ein E-Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung, denn das schreibt der Gesetzgeber vor. Verursachen Sie einen Autounfall, trägt diese Versicherung die durch den Unfall verursachten Kosten der anderen Unfallbeteiligten. Wie bei einem Auto mit Verbrennungsmotor, kann man auch für ein E-Auto den Versicherungsschutz um eine Teil- oder Vollkaskoversicherung erweitern.
Da die Anschaffungskosten für ein E-Auto aktuell in der Regel noch sehr hoch sind und es sich vermutlich um einen Neuwagen oder einen jungen Gebrauchtwagen handelt, ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Prüfen Sie bei der Auswahl der Vollkaskoversicherung, ob und wie lange die Versicherung im Schadensfall den Neuwert erstattet. Einige Versicherungen erstatten den Kaufpreis des Autos bis zu 2 Jahre nach Erwerb des Fahrzeuges.
Die gute Nachricht für alle „E-Auto-Starter“: Viele Versicherungsgesellschaften gewähren aktuell einen Rabatt, wenn eine Kfz-Versicherung für ein E-Auto abgeschlossen wird. Dieser kann bis zu 25 % betragen.
Da ein E-Auto zum Teil andere Anforderungen an eine Kfz-Versicherung stellt als ein Auto mit Verbrennungsmotor, müssen Sie bei der Auswahl der Versicherung einen anderen Blick auf die Leistungskriterien werfen als bisher.
Zentrales Element des E-Autos ist der Akku, dessen Absicherung ausdrücklich im Tarif genannt sein muss. In welchem Umfang der Akku abgesichert ist, kann aber sehr variieren. Überprüfen Sie hier bei der Leistungsbeschreibung:
Der Wert eines Akkus kann bis zu 15.000 € betragen. Achten Sie deshalb darauf, dass die Versicherungsleistung entsprechend hoch definiert ist.
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung trägt ausschließlich die Kosten
von Dritten, wenn Ihr E-Auto das Feuer verursacht und so beispielsweise andere
Fahrzeuge oder Gebäudebestandteile beschädigt werden.
Die durch Feuer entstehenden Kosten an Ihrem Auto trägt die Teilkaskoversicherung.
Verursachen Sie den Unfall selbst oder das Feuer entsteht durch Brandstiftung, benötigen
Sie eine Vollkaskoversicherung.
Der Diebstahl des Ladekabels oder des mobilen Ladegerätes muss unbedingt durch den Tarif der Kfz-Versicherung abgedeckt sein. Schäden an der Wallbox sind in der Regel bis zu einer bestimmten Höhe versichert. Prüfen Sie hier den genauen Betrag. Darüber hinaus unterscheiden einige Versicherungsgesellschaften danach, ob es sich um eine Wallbox handelt, die im Gebäude fest verbaut ist, oder ob es sich um ein mobiles Ladegerät handelt. Wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung haben, ist eine fest eingebaute Wallbox über diese versichert, weil man hier von einem „Gebäudebestandteil“ spricht.
Weiterhin sollten Sie prüfen, ob auch der Verlust einer Ladekarte, mit der Sie Ihr E-Auto an einem öffentlichen Ladepunkt aufladen, ersetzt wird.
Vom Computer kennen Sie das vielleicht schon: Ein falscher Klick und nichts geht mehr, der Bildschirm ist schwarz. Dabei ist man sich oft keiner Schuld bewusst. Auch bei einem E-Auto können Fehler in der Bedienung dazu führen, dass die Elektronik versagt. Auch Schäden am Akku können die Konsequenz sein. Die damit verbundenen Reparaturkosten können beträchtlich ausfallen. Prüfen Sie deshalb, bis zu welcher Summe entsprechende Kosten durch den Versicherungstarif abgedeckt sind. Diese Leistung ist in der Regel unter dem Begriff „Allgefahrendeckung“ als Bestandteil der Vollkaskoversicherung definiert.
Durch Tiere angeknabberte Kabel, zum Beispiel durch einen Marder, können auch bei Autos mit Verbrennungsmotoren zu erheblichen Reparaturkosten führen. Bei E-Autos können die Schäden ungleich höher ausfallen. Achten Sie bei der Tarifauswahl darauf, dass nicht nur die Reparatur der Schäden an Kabeln durch Tierbisse abgesichert ist, sondern auch die Reparatur möglicher Folgeschäden. Prüfen Sie weiterhin, in welcher Höhe entsprechende Schäden ersetzt werden. Versicherer leisten im Schadensfall bis zu 20.000 €.
Wir haben alle gelernt, dass man bei Gewitter geschützt ist, wenn man im Auto sitzt. Stichwort: „faradayscher Käfig“. Denn der Blitz entlädt seinen Strom durch die Metallkonstruktion des Autos direkt in den Boden. Das ist auch bei einem E-Auto so. Allerdings gibt es bei Gewitter eine besondere Situation: Stellen Sie sich vor, das E-Auto wird während des Gewitters geladen, der Blitz schlägt in das Gebäude ein und entlädt sich über das Ladekabel zum Fahrzeug. Überprüfen
Sie deshalb, ob Überspannungsschäden bei Gewitter mitversichert sind.
Sie werden wahrscheinlich relativ schnell ein gutes Gefühl dafür bekommen, wie weit Sie mit Ihrem Akku kommen. Für den Fall, dass Sie sich doch einmal verkalkuliert haben, hilft ein Schutzbrief. Dieser beinhaltet das Abschleppen bis zur nächsten Ladesäule. Wenn Sie aus einem anderen Grund liegen bleiben, erhalten Sie mit einem Schutzbrief natürlich auch Pannenhilfe.
Der Vergleich der Kfz-Tarife für ein E-Auto unter Berücksichtigung der neuen Leistungskriterien ist gar nicht so einfach. Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne telefonisch beratend zur Seite.
Weitere Informationen zur Kfz-Versicherung und Tipps, worauf Sie bei der Auswahl der Kfz-Versicherung achten sollten, finden Sie in unserem Ratgeber.
Dann melden Sie sich wie gewohnt über Ihr OnlineBanking an und schalten sich über „Versicherungen hinzufügen“ frei.
Registrieren Sie sich ganz einfach direkt beim Deutsche Bank VersicherungsManager. Wir freuen uns auf Sie.
Als Besitzer/in eines eigenen Autos haben Sie sich zumindest mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Doch wissen Sie, was genau sie abdeckt und was man bedenken sollte? Wir geben Antworten auf Fragen, die Sie sich vielleicht auch schon mal gestellt haben: Von „Macht es Sinn, einen Mini-Schaden zu melden?“ bis „Deckt meine Versicherung Marder-Schäden ab?“
Wohnen Sie zur Miete? Stellen Sie sich vor, bei der Wohnungsübergabe beim Auszug wirft Ihnen der Vermieter vor, Sie hätten den Parkettboden verkratzt, und behält deshalb einen Teil der Mietkaution zurück. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dann die Kosten, z.B. für einen Rechtsanwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist.