Stellen Sie sich vor, es tobt ein Sturm, den Sie in Ihrer Region so noch nie erlebt haben. Und das schöne Dach wird abgedeckt. Einschließlich der Solaranlage, die Sie gerade erst haben montieren lassen. Wollen oder können Sie die Kosten für die Instandsetzung aus Ihrem Ersparten tragen? Gar nicht erst zu denken an schlimmere Katastrophen durch Feuer oder Wasser, die Häuser komplett zerstören können.
Die Privathaftpflichtversicherung im Überblick (Steckbrief)
Die Wohngebäudeversicherung ist wichtig für jeden, der eine Immobilie besitzt.
Versichert ist Ihre Immobilie mit jeglichem Gebäudezubehör und jeglichen Gebäudeobjekten, die sich auf dem im Versicherungsschein benannten Grundstück befinden. Nicht versichert ist alles, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist.
Die Kosten variieren stark – abhängig von Wohnort und Lage, Baujahr, Größe und Ausstattung der Immobilie.
Die Wohngebäudeversicherung wird in der Regel als „gleitende Neuwertversicherung“ abgeschlossen, basierend auf einer Bewertung der Immobilie.
Ihre Wohngebäudeversicherung sollten Sie jährlich überprüfen, in jedem Fall, wenn Sie Veränderungen an Ihrer Immobilie vornehmen.
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zur nächsten Hauptfälligkeit. Kündigen Sie den Altvertrag erst, wenn Sie den neuen Vertrag erhalten haben. Und denken Sie daran, die finanzierende Bank zu informieren.
Eine Wohngebäudeversicherung benötigen Sie dann, wenn Ihre Immobilie durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm beziehungsweise Hagel beschädigt oder sogar zerstört wird. Dann trägt sie die Kosten für die Behebung des Schadens.
Bei Eigentumswohnungen wird die Wohngebäudeversicherung in der Regel über den Verwalter abgeschlossen.
Sie haben die Möglichkeit, sich entweder gegen einzelne Gefahren abzusichern, also beispielsweise nur gegen Feuer. Oder Sie entscheiden sich für die sogenannte „verbundene Wohngebäudeversicherung“, die Sie gegen die finanziellen Konsequenzen aller drei Gefahren schützt.
Wann ein Versicherungsfall eintritt, für den die Wohngebäudeversicherung aufkommt, wird nach den unterschiedlichen Gefahren differenziert.
Die Wohngebäudeversicherung kommt dann für den durch einen Brand entstandenen Schaden auf, wenn das Feuer beispielsweise durch Brandstiftung ausgelöst wurde, die Folge eines Kurzschlusses war oder durch einen direkten Blitzeinschlag verursacht wurde. Darüber hinaus zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Explosion, Implosion oder bei Feuer, das durch einen Flugzeugabsturz ausgebrochen ist.
Für Überspannungsschäden durch einen Blitz kommen nicht alle Verträge auf. Hier sollten Sie einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen.
Rauchmelder verhindern oft das Schlimmste. In einigen Bundesländern sind diese ohnehin Pflicht. Sinnvoll sind sie auf jeden Fall.
Haben Sie für Ihr Eigenheim eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen, müssen Sie gegenüber der finanzierenden Bank in jedem Fall eine Absicherung gegen Feuer vorweisen.
Für Schäden durch Leitungswasser kommt die Wohngebäudeversicherung dann auf, wenn beispielsweise ein Wasserrohr platzt. Hierbei unterscheiden die Versicherer oftmals danach, ob es sich um Rohre innerhalb oder außerhalb des Gebäudes handelt und welche Art von Rohren betroffen ist. Zur Überprüfung der Leistung im Versicherungsfall lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen.
Die Absicherung gegen Leitungswasser ist zwar keine Pflicht, allerdings gerade bei älteren Immobilien sinnvoll.
Ab Windstärke 8 trägt die Wohngebäudeversicherung die durch Sturmschäden entstandenen Kosten.
Beim deutschen Wetterdienst können Sie erfragen, welche Windgeschwindigkeit an einem bestimmten Tag gemessen wurde.
Die Wohngebäudeversicherung kommt nicht für Schäden auf, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Schäden, die durch natürliches Wasser entstehen, werden von der reinen Wohngebäudeversicherung nicht getragen. Wird Ihr Haus beispielsweise durch Hochwasser oder Starkregen beschädigt, trägt die klassische Wohngebäudeversicherung die durch den Schaden entstandenen Kosten nicht.
Um sich gegen die finanziellen Konsequenzen durch Überschwemmungen zu schützen, benötigen Sie deshalb zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Diese erstattet die Kosten, die durch Überschwemmungen, Rückstau (Wasser dringt aus den Ableitungsrohren in das Gebäude ein), Erdbeben oder Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sowie Vulkanausbruch verursacht werden.
Sind in Ihrem Haus sogenannte „Rückstauklappen“ eingebaut? Einige Versicherungen setzen diese voraus, andernfalls schließen sie die Kostenübernahme aus. Haben Sie bereits eine Elementarschadenversicherung, empfiehlt sich daher ein Blick in die Versicherungsbedingungen.
Was als Überschwemmung oder Rückstau und damit als Versicherungsfall anerkannt wird, kann von Versicherung zu Versicherung variieren. Deshalb ist es sinnvoll, die Versicherungsbedingungen dahingehend zu überprüfen.
Mit der Wohngebäudeversicherung sichern Sie Ihre Immobilie mit jeglichem Gebäudezubehör und jeglichen Gebäudeobjekten, die sich auf dem im Versicherungsschein benannten Grundstück befinden, ab. Hierzu gehören zum Beispiel die Heizungsanlage, sanitäre Anlagen, Fliesen sowie Teppichböden. Auch fest montierte Markisen oder Antennenanlagen zählen dazu. Nicht versichert ist alles, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist.
Die Immobilie, die Sie versichern möchten, ist ausdrücklich im Versicherungsschein zu benennen. Soll beispielsweise auch Ihre Garage oder das Gartenhäuschen mitversichert werden, müssen Sie dies im Versicherungsschein aufnehmen lassen.
Einbauschränke werden nur dann ersetzt, wenn sie individuell angefertigt wurden und fest mit Ihrer Immobilie verbunden sind.
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt im Schadensfall nicht nur die Kosten, die unmittelbar durch die Beschädigung des Gebäudes entstanden sind. Sie übernimmt darüber hinaus zum Beispiel auch notwendige Aufräumungs- und Abbruchkosten, Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen, etwaige Mietausfälle und Dekontaminationskosten.
Sie haben weiterhin die Möglichkeit, je nach Bedarf und Versicherungsanbieter, für Sie wichtige Zusatzleistungen mit in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen:
Häufig sind die Leistungen in der Wohngebäudeversicherung bei grober Fahrlässigkeit eingeschränkt. Mit einer Zusatzabsicherung verzichtet der Versicherer darauf, zu prüfen, ob Sie den Schaden grob fahrlässig verursacht haben.
Der Bedarf an dieser Zusatzleistung hängt von der Bepflanzung Ihres Grundstückes ab.
Damit auch Ihre Solar- oder Photovoltaikanlage mitversichert ist, benötigen Sie bei einigen Versicherungsgesellschaften eine Zusatzversicherung.
Da Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren nicht grundsätzlich mitversichert sind, könnte diese Zusatzversicherung für Sie sinnvoll sein.
Diese Zusatzleistung ist für Sie wichtig, wenn Sie beispielsweise in zweiter Reihe gebaut haben und die Leitungsrohre deshalb durch das Grundstück Ihres Nachbarn in erster Reihe verlaufen.
Eine Zusatzabsicherung für Hotelkosten schützt Sie dann, wenn Ihre Immobilie so stark beschädigt ist, dass Sie vorübergehend in ein Hotel ziehen müssen.
Falls „Künstler“ Ihre Hauswand zur Darstellung ihres Kunstwerkes ohne Ihre Einwilligung verwendet haben, ersetzt Ihnen diese Zusatzversicherung die Kosten für die Wiederherstellung des Ursprungszustandes.
Um die passende Höhe für Ihre Wohngebäudeversicherung zu ermitteln, ist vorab eine Bewertung Ihrer Immobilie erforderlich.
In der Regel arbeiten Versicherungsgesellschaften bei der Wertermittlung mit dem sogenannten „Versicherungswert 1914“. Bei diesem Verfahren werden die Baukosten im Jahr 1914 angesetzt und dann abgeleitet, wie sich die Baupreise bis zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses entwickelt haben. Aus dem so ermittelten Wert wird dann der Beitrag abgeleitet.
Es gibt aber auch Versicherungsanbieter, die den Beitrag anhand der Wohnfläche, der Bauart sowie der Ausstattung der Immobilie ermitteln.
Wohngebäudeversicherungen schließt man in der Regel als „gleitende Neuwertversicherungen“ ab. Das bedeutet, dass keine feste Leistungsobergrenze vereinbart wird. Stattdessen ersetzt Ihnen im Versicherungsfall die Versicherung die Kosten, die zum Wiederaufbau Ihrer Immobilie tatsächlich anfallen.
Modernisieren Sie Ihr Haus, beispielsweise durch den Einbau einer Solaranlage, oder nehmen Sie einen Ausbau vor, überprüfen Sie, ob Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen müssen.
Dann melden Sie sich wie gewohnt über Ihr OnlineBanking an und schalten sich über „Versicherungen hinzufügen“ frei.
Registrieren Sie sich ganz einfach direkt beim Deutsche Bank VersicherungsManager. Wir freuen uns auf Sie.
Die Wohngebäudeversicherung ist wichtig für Immobilienbesitzer. Wenn Sie in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus leben, haben Sie sich bestimmt schon mit dieser Form der Absicherung beschäftigt. Und doch gibt es immer wieder Fragen, die uns erreichen. Finden Sie hier Antworten auf viel gestellte Fragen.
Stellen Sie sich vor, Ihre Wohnungseinrichtung wird zerstört, zum Beispiel durch einen Brand oder einen Wasserschaden. Überschlagen Sie einfach einmal im Kopf den Neuwert Ihres Hab und Guts. Und überlegen Sie, wie viel Geld Sie auf der anderen Seite angespart haben. Reicht Ihr Guthaben aus, um im Fall der Fälle die Wiederbeschaffung abzudecken?