Die Wohngebäudeversicherung ist wichtig für Immobilienbesitzer. Wenn Sie in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus leben, haben Sie sich bestimmt schon mit dieser Form der Absicherung beschäftigt. Und doch gibt es immer wieder Fragen, die uns erreichen. Finden Sie hier Antworten auf viel gestellte Fragen.
Die mit dem Wasserrohrbruch verbundenen Schäden sind natürlich mehr als ärgerlich für Ihre Freundin. Dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt, kann unterschiedliche Ursachen haben. Es kann zum einen daran liegen, dass sie vielleicht keine „verbundene Wohngebäudeversicherung“ abgeschlossen hat, sondern sich beispielsweise nur gegen Feuer oder Sturm und Hagel abgesichert hat. Die Übernahme der Kosten hängt aber auch davon ab, welche Rohre genau betroffen waren und was die Ursache für den Rohrbruch war.
Hat Ihr Cousin auch eine Hausratversicherung? Denn es ist so: Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an festen Bestandteilen der Immobilie. Die Einbauküche wird nur dann als fester Bestandteil angesehen, wenn sie individuell für die Wohnung gebaut wurde, es sich also um ein Einzelstück handelt, das so wahrscheinlich in keine andere Küche passt und fest mit dem Gebäude verbunden ist. Handelt es sich hingegen um eine handelsübliche Einbauküche, die Ihr Cousin entsprechend dem Grundriss seiner Immobilie zusammengestellt hat, müsste seine Hausratversicherung die Kosten übernehmen.
Wie gut, dass Sie sich diese Gedanken machen! Und ja, Ihre Kollegin hat Recht. Dass Sie bereits eine Wohngebäudeversicherung haben, ist gut. Allerdings kommt diese nicht für Schäden durch „natürliches Wasser“ auf. Gibt es beispielsweise durch einen starken Sommerregen einen Rückstau und Wasser dringt in Ihren Keller ein, wird die klassische Wohngebäudeversicherung die Kosten hierfür nicht tragen. Die gute Nachricht: Es gibt eine Absicherungsmöglichkeit. Mit der sogenannten Elementarschadenversicherung, die Sie als zusätzlichen Baustein zu Ihrer Wohngebäudeversicherung abschließen können, sichern Sie sich gegen Schäden durch natürliches Wasser ab.
Dann melden Sie sich wie gewohnt über Ihr OnlineBanking an und schalten sich über „Versicherungen hinzufügen“ frei.
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Stellen Sie sich vor, es tobt ein Sturm, den Sie in Ihrer Region so noch nie erlebt haben. Und das schöne Dach wird abgedeckt. Einschließlich der Solaranlage, die Sie gerade erst haben montieren lassen. Wollen oder können Sie die Kosten für die Instandsetzung aus Ihrem Ersparten tragen? Gar nicht erst zu denken an schlimmere Katastrophen durch Feuer oder Wasser, die Häuser komplett zerstören können.
Stellen Sie sich vor, Ihre Wohnungseinrichtung wird zerstört, zum Beispiel durch einen Brand oder einen Wasserschaden. Überschlagen Sie einfach einmal im Kopf den Neuwert Ihres Hab und Guts. Und überlegen Sie, wie viel Geld Sie auf der anderen Seite angespart haben. Reicht Ihr Guthaben aus, um im Fall der Fälle die Wiederbeschaffung abzudecken?